Der argentinische Kongress hat die Legalisierung der Abtreibung in Argentinien beschlossen. Damit dürfen Frauen vor dem argentinischen Staat bis zur 14. Schwangerschaftswoche abtreiben. Bisher war Abtreibung nur in Fällen der Vergewaltigung oder bei Gesundheitsgefährdung der Mutter erlaubt.
In einer mehr als zwölfstündigen Sitzung stimmte der argentinische Senat Ende Dezember 2020 für die Aufhebung des Schutzes ungeborenen Lebens. 38 Senatoren stimmten für die Aufhebung, 29 stimmten dagegen, ein Senator enthielt sich seiner Stimme. Die Abgeordnetenkammer hatte die Gesetzesinitiative bereits am 11. Dezember 2020 gebilligt. Hier hatten 131 Abgeordnete dafür, 117 dagegen gestimmt. Der angenommene Gesetzesvorschlag muss jetzt noch vom argentinischen Präsidenten Alberto Fernández in Kraft gesetzt werden. Die Gesetzesinitiative war zuvor von Fernández selbst eingebracht worden.
Die argentinische Bischofskonferenz kritisierte die Entscheidung des argentinischen Parlaments als vom Volkswillen abgehoben und äußerte ihre Sorge um das Wohl und die Einheit des Landes: „Dieses Gesetz, das verabschiedet wurde, wird die Spaltungen in unserem Land noch weiter vertiefen. Wir bedauern zutiefst, dass die politische Führung sich so weit von den Gefühlen des Volkes verabschiedet hat, die sich auf verschiedene Weise zugunsten des Lebens in unserem Land geäußert hat.“
Die argentinischen Bischöfe bekräftigten, den Dienst am Leben „mit Entschlossenheit und Leidenschaft“ fortzuführen. Die Kirche werde dabei auch weiterhin mit den Brüdern und Schwestern anderer Glaubensgemeinschaften und auch mit den Bürgern ohne Bekenntnis zusammenarbeiten. In ihrer Stellungnahme wendet sich die Bischofskonferenz gegen die Kultur des Todes und der Abtreibung und stellt Argentinien eine „wahre Kultur der Begegnung“ in Aussicht, „in der niemand weggeworfen wird.“
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