Die in Zukunft zu erwartende Ampel-Koalition von SPD, Grünen und der FDP bekennt sich in ihrem Ende November veröffentlichten Koalitionsvertrag dazu, den Schutz des ungeborenen Lebens weiter abzubauen.
Demnach will die Koalition das bisher in § 219a des Deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) geregelte Werbeverbot für Abtreibungen abschaffen. Der Koalitionsvertrag sagt dazu im Wortlaut: „Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.“
Auch der § 218 StGB, der Abtreibungen verbietet, soll wohl gestrichen werden, indem „die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches“ festgelegt werden soll. Dazu möchte die Koalition eine „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ einrichten. Die für die straffreie Abtreibung vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung soll künftig auch online möglich sein.
Darüber hinaus sollen Abtreibungen als Teil einer „verlässlichen Gesundheitsversorgung“ in Zukunft kostenlos angeboten, also durch den Beitragszahler finanziert werden.
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