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Gesetzesentwurf durchgestochen: Familiengerichte sollen Geschlechtseinträge Minderjähriger gegen den Willen der Eltern ändern können

Ein neuer Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Kinder ihren Geschlechtseintrag ändern dürfen – mit Hilfe des Gerichts auch gegen den Willen ihrer eigenen Eltern.

Johann R. Porter von Johann R. Porter
24 Februar, 2021
in Breaking News, Familie, Vordergrund
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Gesetzesentwurf durchgestochen: Familiengerichte sollen Geschlechtseinträge Minderjähriger gegen den Willen der Eltern ändern können
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Last updated on Februar 25th, 2021 at 01:38 p.m.

Ein aktualisierter Referentenentwurf des Bundesinnen- und des Bundesjustizministeriums (BMI / BMJV) sieht vor, die bisher nötige Belegpflicht für die Änderung der Geschlechtseinträge von Menschen, die sich dem anderen Geschlecht zugehörig empfinden, erheblich zu erleichtern. Zur Änderung des Geschlechtseintrags soll künftig nur der Nachweis einer einfachen Beratung ausreichen, eine doppelte Begutachtung soll nicht länger nachgewiesen werden müssen. Bei minderjährigen Kindern sollen Familiengerichte die Änderung des Geschlechtseintrages auch gegen den Willen der eigenen Eltern anordnen können.

Der bisher nicht-öffentliche Gesetzesentwurf, der dem Aktionsbündnis Demo für Alle vorliegt, formuliert ein neues „Gesetz über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen“ (Geschlechtseintragungsänderungsgesetz – GeschlEintrÄndG), welches das bisher gültige Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen soll.

Das TSG regelt, „unter welchen Voraussetzungen Menschen, die zwar ein biologisch eindeutiges Geschlecht haben, sich jedoch dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen (Transsexuelle), ihre Vornamen und ihren Geschlechtseintrag in Personenstandsregistern ändern lassen können.“ Bisher mussten Betroffene zwei Sachverständigengutachten einholen, die feststellen, dass die betroffene Person sich aufgrund der transsexuellen Prägung dauerhaft dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und dass seit mindestens drei Jahren der Zwang besteht, ihren Vorstellungen entsprechen zu leben.

Das neue GeschlEintrÄndG hebt die Pflicht zur Vorlage der doppelten Begutachtung für Erwachsene auf und ersetzt sie durch die Vorlage eines Beratungsscheins. Die Beratung muss „von einer aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Erfahrung mit den Besonderheiten der Intergeschlechtlichkeit oder Transgeschlechtlichkeit ausreichend vertrauten Person erfolgen.“ Die Anerkennung dieser Personen geschieht durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Dem Wortlaut nach muss die Person nicht fachärztlich oder psychotherapeutisch ausgebildet sein, der Beratungsschein könnte also auch von einer Trans-Organisation ausgestellt werden.

Bei minderjährigen Betroffenen holt das Familiengericht ein Gutachten einer so beschriebenen Person ein. Sollten die Eltern dem Wunsch des Kindes nicht zustimmen, kann das Familiengericht die Zustimmung der Eltern ersetzen:

„Für den Antrag (…) muss die minderjährige Person das 14. Lebensjahr vollendet haben und bedarf hierzu der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Stimmt der gesetzliche Vertreter nicht zu, so ersetzt das Familiengericht die Zustimmung, wenn die Änderung des Geschlechtseintrags oder der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht.“

Unter welchen Bedingungen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, bleibt im Gesetzesentwurf offen.

Das Aktionsbündnis Demo für Alle erklärte in einer Meldung, dass der Gesetzesentwurf de facto das Geschlecht abschaffe und wies auf die zu erwartenden gefährlichen Auswirkungen hin.

So könnten Kinder während der entwicklungspsychologisch verletzlichen Adoleszenzphase dazu verleitet werden, ihr natürliches Geschlecht zu ändern und sich folgenschweren und irreversiblen Behandlungen zu unterziehen. Sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen werde erleichtert, wenn Männer sich vor dem Staat zu Frauen erklären lassen und legal in öffentlichen Duschen und Toiletten aufhalten dürfen. Nicht zuletzt werden die Kinder dem Schutz der eigenen Eltern entzogen, wenn Familiengerichte die Änderung des Geschlechtseintrags auch gegen den Willen der Eltern anordnen können.

Dass die Sorgen des Aktionsbündnisses nicht unbegründet sind, zeigt sich bereits im internationalen Frauensport. Hier gewinnen Transfrauen mit ihrer männlichen Anatomie, die auch nach dem „Geschlechtswechsel“ bestehen bleibt, leicht gegen ihre biologischen Geschlechtsgenossinnen und führen den Frauensport so ad absurdum.

Das Aktionsbündnis ruft zur Mitzeichnung einer Petition auf, die an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) übergeben werden soll. Demo für Alle stellt auch eine Liste der Bundestagsabgeordneten zur Verfügung, damit Interessierte ihre jeweiligen Bundestagsabgeordneten direkt kontaktieren können.

Während der Gesetzesentwurf der Deutschen Bundesregierung dem deutschen Bürger vorschreiben möchte, das biologische Geschlecht des Menschen zu ignorieren, zeichnet sich im Vereinigten Königreich bereits die Trendwende ab.

So hatte erst kürzlich der großbritannische High-Court entschieden, dass jegliche Geschlechtsumwandlungen Minderjähriger im UK unter richterlichen Vorbehalt gestellt werden. Es sei nicht davon auszugehen, dass Minderjährige in der Lage seien, die Folgen ihrer Entscheidung zum „Geschlechtswechsel“ abzusehen und eine umfassende Einwilligung geben zu können. Das Gericht hatte Trans-affirmative Therapien im selben Zug lediglich als „experimentell“ bezeichnet.

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Tags: Christine LambrechtDemo für AlleGender-IdeologieHorst SeehoferTransgender
Johann R. Porter

Johann R. Porter

Unter diesem Pseudonym schreibt ein deutschsprachiger Sozialwissenschaftler und Mitarbeiter in der Lebensschutzbewegung.

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