Gefährdung der Bildungsfreiheit im Vereinigten Königreich – christliche Lehrer wehren sich

Sie würde Kindern mit Autismus oder Geschlechtsdysphorie irreparablen Schaden zufügen. Aufrichtiger Appell an die Regierung

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Ein mögliches Verbot der so genannten “Repurposing-Therapien” im Vereinigten Königreich würde vielen verwirrten und schwachen Kindern und Jugendlichen großen Schaden zufügen. In der Tat geht das Thema weit über die Geschlechtsidentität hinaus. Dies ist die Ansicht der Associationof Christian Teachers (ACT), die sich zu der vom britischen Bildungsministerium online Konsultation des britischen Bildungsministeriums zu diesem Thema, die am 4. Februar endet.

In einem Schreiben an Bildungsminister Nadhim Zahawi bringt ACT-Geschäftsführerin Elizabeth Harewood die “Sorgen” der christlichen Lehrer zum Ausdruck. Kinder, so Harewood, sollten nicht “gegen ihren Willen zu einer Position oder Entscheidung gezwungen werden”.

Religionsfreiheit im Fadenkreuz

ACT schlägt außerdem vor, dass das Ministerium vor einem endgültigen Verbot der “reparativen Therapien” alle damit verbundenen Fragen ernsthaft prüft. Das Verbot würde nämlich erstens die Gefahr bergen, “Kindern zu schaden”, die eine Konfrontation mit einem Lehrer oder Erzieher brauchen, “insbesondere jenen, die das ihnen bei der Geburt zugewiesene Geschlecht nicht ändern wollen, obwohl sie sich dysphorisch fühlen”. Die strafrechtliche Verfolgung von Lehrern, die “Umwidmungstherapien” anbieten, würde daher bedeuten, dass diese Schüler “in gefährlicher Weise ohne Unterstützung bleiben”.

Neben der Schädigung der Psyche der jüngsten Kinder würde auch das Recht auf Religionsfreiheit von Lehrern und Seelsorgern verletzt, da sie nicht in der Lage wären, eine christliche Pädagogik zu vermitteln, die auf dem Binärsystem Mann/Frau basiert. “Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher freiwillig um Gebet für unerwünschte dysphorische Gefühle bittet”, heißt es in dem ACT-Brief, “könnte das Anbieten von Gebet durch ein seelsorgerisches Gespräch, selbst wenn es dem Wunsch des Kindes entspricht, kriminalisiert werden”. Es wäre daher eine “Verletzung ihrer Menschenrechte” und würde “die gleichen Traditionen und religiösen Überzeugungen diskriminieren, mit denen sie sich identifizieren”.

Geistig Behinderte in der Gnade der Genderideologie

Ein merkwürdiger Aspekt der Frage betrifft Kinder mit Autismus oder geistigen Behinderungen, die nach Ansicht britischer christlicher Lehrer “viel eher zu Geschlechtsdysphorie neigen”. Dies hätte zur Folge, dass viele dieser Minderjährigen zu “radikalen medizinischen oder chirurgischen Eingriffen” verurteilt würden, anstatt die “angemessene und komplexe Unterstützung” zu erhalten, die sie verdienen. Sie würden dann “gezwungen und beeinflusst, Entscheidungen ohne angemessene informierte Zustimmung zu treffen”.

Generell hält es ACT jedoch für irreführend, jede Art von Diskussion, auch “nuancierte”, als “Konversionstherapien” zu bezeichnen, die Kindern helfen, “Fragen des Geschlechts und der Sexualität zu erforschen” und das relative “Unbehagen”, das sich daraus ergeben kann. Jede komplexe und nicht “einseitige” Annäherung an das Kind, das an Geschlechtsdysphorie leidet, als Aufforderung zur “Konvertierung” zu betrachten, wäre daher “zu einfach und zutiefst schädlich”.

Die britischen christlichen Lehrer betonen abschließend die Gefahr der Schließung von “Schulen, die eine christliche Ethik vertreten”, falls “der Staat in ihre pastorale Arbeit eingreift”, und hoffen, dass es niemals zu einem Verbrechen an der Meinung und zur “Kriminalisierung” ihrer pädagogischen Vorschläge kommen möge.

ACT appelliert daher an die Regierung, den Gesetzesvorschlag zum Verbot reparativer Therapien auszusetzen, damit die in ihrem Schreiben dargelegten Punkte “vollständig berücksichtigt werden können”.

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