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Gebetsverbot: 40 Tage für das Leben siegt erneut vor Gericht

Der VGH Kassel bestätigte nun in zweiter Instanz die Entscheidung der ersten, dass „die Rechtsordnung keinen Konfrontationsschutz vor nicht gewünschten anderen Ansichten gewährt“.

Johann R. Porter von Johann R. Porter
21 April, 2022
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Beten für das Leben – 40-tägige Gebetskampagnen für das Ende der Abtreibung in Deutschland
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Die Versammlung einer 40 Tage für das Leben-Gebetsgruppe vor einer pro familia Beratungsstelle ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Kassel rechtens gewesen.

Die Gebetsinitiative 40 Tage für das Leben hatte Anfang des Jahres eine Gebetswache vor der lokalen Abtreibungsorganisation pro familia für den Zeitraum der Fastenzeit 2022 angemeldet. Die Stadt Frankfurt hatte daraufhin die Auflage ausgesprochen, dass nur außerhalb der Öffnungszeiten in direkter Nähe gebetet werden dürfe.

Die Gebetsgruppe wandte sich mit einem Eilantrag gerichtlich gegen die von der Stadt gemachten Auflagen und bekam recht. Die Zusammenkunft falle unzweifelhaft unter das die Versammlungsfreiheit schützende Grundrecht aus Art. 8 Grundgesetz. Dieses sichere den Grundrechtsträgern zu, über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung selbst zu bestimmen (IFamNews hatte berichtet).

Die Stadt Frankfurt legte daraufhin Beschwerde ein. Der VGH Kassel bestätigte nun aber in zweiter Instanz die Entscheidung der ersten, dass „die Rechtsordnung keinen Konfrontationsschutz vor nicht gewünschten anderen Ansichten gewährt“.  

„Wir begrüßen die faire und differenzierte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel, welche die Bedeutung von Meinungs – und Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raum betont. Zensurzonen hemmen die Ausübung demokratischer Rechte und den öffentlichen Diskurs. Der friedliche Einsatz für den Schutz des Rechts auf Leben am Ort der eigenen Wahl darf nicht durch räumliche Verdrängung solcher Meinungsäußerungen bekämpft werden, selbst wenn diese bei anderen Unbehagen, Unverständnis oder gar Empörung hervorrufen könnten. So ist die Rechtslage. Angesichts der Vorhaben der Bundesregierung, Menschen zu kriminalisieren, die an friedlichen Gebetsversammlungen in der Nähe von Abtreibungsorganisationen teilnehmen, gibt diese Entscheidung Hoffnung,“ sagte Dr. Felix Böllmann, Rechtsanwalt bei ADF International. Die Menschenrechtsorganisation unterstützt u.a. den Fall von Pavica Vojnović, Leiterin einer 40-Tage-für-das-Leben Gruppen in Pforzheim, in einer ähnlichen Rechtssache.  

„Solche Gebetsgruppen wollen Frauen und deren ungeborenen Kindern in einer Konfliktsituation beistehen. Viele Frauen – darunter auch Mitglieder der Gruppe, die gemeinsam mit Pavica Vojnović beten – wurden dadurch bereits ermutigt oder haben die Hilfsangebote dankend angenommen. Sie sind heute glückliche Mütter wunderbarer Kinder. Diese Möglichkeit sollte man weder den Hilfebietenden noch den Hilfesuchenden verwehren,“ so Böllmann.  

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Tags: 40 Tage für das LebenAbtreibungADF InternationalFelix BöllmannFrankfurt am MainGerichtLebensschutz
Johann R. Porter

Johann R. Porter

Unter diesem Pseudonym schreibt ein deutschsprachiger Sozialwissenschaftler und Mitarbeiter in der Lebensschutzbewegung.

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