Last updated on März 6th, 2021 at 07:01 am
Das Urteil gegen den Kasseler Evolutionsbiologen Ulrich Kutschera wurde vom Landgericht Kassel am 02. März aufgehoben. Kutschera war in erster Instanz wegen Beleidigung Homosexueller zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 € verurteilt worden.
Der Evolutionsbiologe hatte dem Online-Portal kath.net 2017 ein Interview gegeben und homosexuelle Paare unter anderem als „sterile, asexuelle Erotik-Duos ohne Reproduktionspotential“ beschrieben. Weiter hatte er erklärt, ein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare werde zu „staatlich geförderter Pädophilie mit schwerstem Kindesmissbrauch“ führen, wie sie der „kinderlose Gender-Vater John Money (…) im Rahmen seiner absurden Geschlechter-Ideologie bereits vorgelebt“ habe.
Er war daraufhin von mehreren Personen angezeigt und von der Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung angeklagt worden. Das Amtsgericht Kassel sah den Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt, verurteilte Kutschera allerdings wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 €. Der Biologe hatte daraufhin Berufung eingelegt.
Das Landgericht Kassel hob das Urteil gegen Kutschera nun auf, wie die lokale Hessenschau berichtete. Die Äußerungen Kutscheras seinen „vom Grundgesetz geschützte Meinung“, die „auch scharf und verletzend sein dürfe.“ „Auch Aussagen, die für viele Menschen schwer erträglich seien, seien nicht gleich strafbar.“
Eine ausführliche Urteilsbegründung hat das Landgericht Kassel bisher noch nicht veröffentlicht.
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