Das von Christine Lambrecht (SPD) geführte Bundesfamilienministerium finanziert einen Kongress, der „das Ziel verfolgt, den Paragrafen 218 abzuschaffen.“ So äußerte sich der frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, in einer Pressemitteilung vom 20. August 2021.
Der Kongress mit dem Titel „150 Jahre § 218 Strafgesetzbuch“ findet am 27. und 28. August als Online-Veranstaltung statt und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziell gefördert. An dem Kongress nehmen Vertreter abtreibungsbefürwortender Institutionen wie beispielsweise pro familia teil.
Weinberg bemängelte weiter:
„Stimmen, die das ungeborene Leben im Blick haben, sind nicht eingeladen. Ausgewogenheit sieht anders aus. (…) Eine einseitige Veranstaltung, die diese Abwägung und den Kompromiss in keiner Weise abbildet, wird dem Thema und den verschiedenen Positionen hierzu nicht gerecht. Wir fordern eine dem Thema angemessene, seriöse und umfassende Betrachtung und Einbeziehung gesellschaftlicher Gruppen, wenn dafür Steuergelder eingesetzt werden.“
Paragraf 218 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) verbietet Abtreibungen und belegt sie mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe. Paragraf 218a StGB erklärt Abtreibungen unter bestimmten Bedingungen für straffrei. Durch diese Ausnahmeregel sterben nach Angaben des Statistischen Bundesamts jährlich um die 100.000 Kinder in Deutschland durch Abtreibungen.
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