EuGH verpflichtet alle Mitgliedsstaaten zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Elternschaft

Das Urteil gilt für alle 27 Mitgliedsstaaten, lediglich 16 erkennen gleichgeschlechtliche Ehen an.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben alle Mitgliedsstaaten der EU die Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Menschen mit Kindern als Elternschaft zu akzeptieren.

Die Luxemburger Richter hatten über den Fall eines spanischen Mädchens zu entscheiden, die in ihrer spanischen Geburtsurkunde als Tochter eines gleichgeschlechtlichen weiblichen Paares gilt. Eine der Frauen ist Britin, die andere Bulgarin. Das Paar wollte eine bulgarische Geburtsurkunde für das Mädchen beantragen, das Land lehnte den Antrag aber ab und wollte wissen, wer die leibliche Mutter des Kindes sei. Ohne bulgarische Geburtsurkunde war es dem Kind nicht möglich, einen bulgarischen Personalausweis oder Reisepass zu erhalten.

Die Richter entschieden, dass Bulgarien auf Grundlage des Rechts auf Freizügigkeit in der EU die Geburtsurkunde Spaniens zu akzeptieren habe. Aus der rechtlichen Elternschaft der bulgarischen Mutter ergebe sich die bulgarische Staatsbürgerschaft auch für das Kind. Das Land habe nicht die Pflicht, selber eine Geburtsurkunde des Kindes auszustellen und so die gleichgeschlechtliche Ehe der Eltern anzuerkennen, müsse aber dem Mädchen dennoch einen Personalausweis oder Reisepass zur Verfügung stellen.

Das Urteil gilt für alle 27 Mitgliedsstaaten, lediglich 16 erkennen gleichgeschlechtliche Ehen an.

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