Eu. Gerichtshof will Russland Homosexualität als Menschenrecht aufzwingen – Russland wehrt sich erfolgreich

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verletzt die Souveränität Russlands und ist zu einer Marionette „internationaler Eliten“ und „einem Werkzeug politischen Drucks, kalkulierten Social Engineerings und ideologischen Kolonialismus“ verkommen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat kürzlich ein Urteil gefällt, welches Russland dazu verpflichtet, gleichgeschlechtliche Partnerschaften rechtlich anzuerkennen. Wer die Tätigkeiten des EGMR in den letzten Jahren aufmerksam beobachtet hat, ist sicherlich nicht überrascht. Nach jetzigem Stand der Dinge kann man wohl davon ausgehen, dass die Richter des EGMR zielstrebig darauf hinarbeiten, gleichgeschlechtliche „Ehen“ und die Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare zu einem „Menschenrecht“ zu erklären. Allem Anschein nach verfolgt der EGMR bewusst eine Politik zur Auslöschung des universellen menschlichen Konzepts der Familie und der traditionellen Familienwerte, die mit wenig überzeugender juristischer Rhetorik verschleiert wird.

Dies geht aus einer Reihe von Gerichtsurteilen hervor, die der EGMR in den letzten Jahren in Verfolgung eben dieser fragwürdigen Ziele erlassen hat.

So erklärte der EGMR in seinem Urteil Vallianatos u.a. gegen Griechenland im Jahr 2013 ein griechisches Gesetz zu zivilen Lebensgemeinschaften, das einzig für verschiedengeschlechtliche Paare galt, für diskriminierend. In seinem Urteil von 2015 in der Rechtssache Oliari u.a. gegen Italien vertrat das Gericht die Auffassung, Italien sei verpflichtet, im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Partnerschaften rechtlich anerkennen zu müssen. Außerdem fällte der Gerichtshof Urteile, die sich auf die Möglichkeit gleichgeschlechtlicher Paare bezogen, Kinder zu adoptieren.

Solche Urteile haben einen schwerwiegenden Makel, nämlich den, dass sie häufig zu Sachverhalten ergehen, die außerhalb der durch internationale Normen definierten Zuständigkeit des Gerichtshofs liegen. Die neuen „Verpflichtungen“, die der Gerichtshof den Staaten auferlegt, sind völlig aus der Luft gegriffen und haben keinen Bezug zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarats, auf Basis derer der EGMR  agiert. Der Gerichtshof liefert willkürliche Auslegungen, die sich nicht aus der Konvention ableiten und häufig sogar im Widerspruch zu allgemein anerkannten Rechtsnormen stehen. Dies widerspricht unter anderem dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge von 1969, einem grundlegenden Dokument, das die Grundprinzipien festlegt, nach denen zwischenstaatliche Abkommen im modernen Völkerrecht auszulegen sind.

Indem der EGMR anderen Staaten diese erfundenen „Verpflichtungen“ auferlegt, usurpiert er die Rolle der nationalen Gesetzgeber und greift damit direkt in die Souveränität unabhängiger Nationen und ihrer Völker ein. Anstatt seine Rolle als unparteiisches Überwachungsorgan wahrzunehmen, das die Einhaltung echter Menschenrechte kontrolliert, ist der EGMR zu einem Werkzeug  politischen Drucks, kalkulierten Social Engineerings und ideologischen Kolonialismus bestimmter Kreise der internationalen Eliten geworden.

Es ist übrigens kein Zufall, dass, wie ein Bericht des Europäischen Zentrums für Recht und Gerechtigkeit aufgedeckt hat, viele der EGMR-Richter direkt mit Organisationen des George Soros-Netzwerks in Verbindung stehen. Russland hat die Organisationen des amerikanischen Milliardärs als unerwünscht eingestuft. Diese Organisationen haben in den letzten Jahren systematisch eine antirussische Haltung eingenommen, verbrämt mit einer fadenscheinigen (und wenig überzeugenden) Menschenrechtsrhetorik.

Das jüngste gegenüber Russland ausgesprochene Urteil ist nichts anderes als die Fortsetzung einer destruktiven Politik, der sich der EGMR verschrieben hat. Es ist ein weiterer Schritt, der nicht aus dem juristischen Prozess heraus entstanden ist, sondern aus ideologischem Lobbyismus. Ziel ist es, europäische Staaten dazu zu zwingen, ihre natürliche und unantastbare Vorstellung von der Familie als Vereinigung von Mann und Frau zum Zwecke der Fortpflanzung, welche der Grundstein jeder gesunden Gesellschaft ist, aufzugeben.

Es liegt auf der Hand, dass der EGMR und Russland zwei sehr unterschiedliche Politiken verfolgen. Russland bekennt sich zu traditionellen Familienwerten und hat diese Verpflichtung nach einem landesweiten Referendum unmissverständlich bekräftigt, indem es die Verpflichtung zum Schutz dieser Werte in seine erneuerte Verfassung aufgenommen hat. Diese Verpflichtung wurde auch als eine der obersten Prioritäten in der neuen nationalen Sicherheitsstrategie Russlands genannt, die kürzlich vom Präsidenten des Landes verabschiedet wurde.

„Indem Moskau die menschliche Sicherheit wieder an die erste Stelle der strategischen Prioritäten des Landes setzt, stellt es sich auch einem neuen Kulturkampf. Die nationale Sicherheitsstrategie Russlands für das Jahr 2021 ermöglicht ganz klar die Absicherung der russischen Kultur – ein ‚Manifest für kulturellen Konservatismus‘, wenn man so will. Auf diese Weise festigt Russland seine Identität als unabhängiger Pol im internationalen System. Verweise auf die „Verwestlichung“ sowie die skrupellosen Prinzipien und die unmoralische Kultur des Westens, die sich durch die gesamte Strategie 2021 ziehen, dienen letztlich dazu, eine neue Trennlinie zwischen Russland und dem Rest zu ziehen. Die Strategie unterstreicht die Bedrohung der ‚kulturellen Souveränität‘ Russlands durch den Westen – nämlich die Versuche, ‚die russische Geschichte und die Weltgeschichte zu verfälschen‘ – und hebt damit das Potenzial Moskaus hervor, sich noch mehr abzuschotten.“

Rusi.org-Kommentar, 14. Juli 2021

Im Gegensatz dazu drängt der Europäische Gerichtshof systematisch unabhängige Nationen dazu, gleichgeschlechtliche Beziehungen zu legalisieren, die natürliche Familie als Norm abzulehnen und das biologische Geschlecht durch die Übernahme der Gender-Ideologie zu untergraben.

Welche dieser beiden Politiken trägt zur Entwicklung und zum Wohlstand einer Nation bei? Für jeden vernünftigen Menschen ist die Antwort eindeutig, so wie sich auch russische Gesetzgeber der richtigen Antwort ganz klar bewusst sind. Bereits 2015 kündigte die Vorsitzende des Föderationsrates, Valentina Matwijenko, bei der Beratung der nationalen Strategie für die Entwicklung des Bildungswesens an, dass Russland sich dem westlichen Trend widersetzen werde, gleichgeschlechtliche „Ehen“ zu legalisieren und gleichgeschlechtlichen Paaren die Adoption von Kindern zu gestatten, da letzteres „faktisch zum Aussterben der Menschheit“ führen könnte. Das ist in der Tat eine sehr vernünftige Einschätzung.

Es überrascht nicht, dass in den letzten Jahren Gespräche, auch unter hochrangigen Beamten, geführt wurden hinsichtlich der Möglichkeit Russlands, sich aus der Rechtsprechung des EGMR zurückzuziehen und seine Beziehungen zu anderen internationalen Gremien, die eine ähnliche Politik wie der EGMR verfolgen, zu überdenken.

Es versteht sich von selbst, dass Entscheidungen zwischenstaatlicher Gremien, die ihre Kompetenzen überschreiten, schlichtweg nicht wirksam sind und ignoriert werden müssen. Dieser selbstverständliche Grundsatz bedarf jedoch einer rechtlichen Untermauerung auf der Ebene der nationalen Gesetzgebung. In Russland sind die erforderlichen Rechtsnormen nun vorhanden.

Dank der durch ein Referendum beschlossenen Änderungen der russischen Verfassung und der anschließenden Änderungen ihrer Rechtsvorschriften haben wir nun die Möglichkeit, den illegalen Versuchen internationaler Gremien, Russland unter Druck zu setzen – wie z. B. der jüngsten Entscheidung des EGMR – eine wirksame rechtliche Barriere entgegenzusetzen.

Die russische Verfassung nimmt die Ehe als Vereinigung von Mann und Frau nun ausdrücklich in die Liste der verfassungsmäßig geschützten Werte auf und legt gleichzeitig fest, dass Beschlüsse zwischenstaatlicher Gremien, die sich auf internationale Verträge stützen und in einer Weise ausgelegt werden, die der russischen Verfassung widerspricht, in der Russischen Föderation nicht in Kraft treten dürfen.

Auch in der diesjährigen Neufassung des Familiengesetzbuchs heißt es unmissverständlich, dass Grundsätze internationaler Verträge, die in einer Weise ausgelegt werden, die unserer Verfassung und den Grundlagen der Rechts- und Sittenordnung unseres Landes widerspricht, nicht in Kraft treten dürfen. All dies ermächtigt uns, die unbegründeten Forderungen des EGMR zurückzuweisen.

Erfreulicherweise hat der Rat der Staatsduma der Russischen Föderation eine außerordentliche Erklärung verabschiedet. Darin wird festgehalten, dass die Forderung des EGMR der Verfassung Russlands widerspricht, „eine zynische Herausforderung an die Moral, die historisch gewachsenen  Traditionen und den soziokulturellen Kodex aller auf dem Territorium unseres Landes lebenden Völker darstellt“ und daher nicht umgesetzt werden wird.

Die Argumentation des Rates ist sehr transparent und wurde vom Verfassungsgericht unseres Landes bereits 2010 klar formuliert: „Die Familie – Mutter, Vater, Kinder – in ihrer traditionellen Bedeutung dieser Begriffe, wie sie uns von unseren Vorfahren vermittelt wurden, stellen die Werte zur Aufrechterhaltung  der ununterbrochenen Kette der Generationen, die Garantie zum Erhalt und zur Entwicklung des multinationalen Volkes der Russischen Föderation dar und erfordern daher einen besonderen Schutz durch den Staat“. Ohne die Familie haben wir keine Zukunft.

Deshalb entscheidet sich Russland für die Familie und die traditionellen Familienwerte. Und aus der Perspektive unserer gesamten Zivilisation betrachtet, gibt es keine andere Wahl. Denn es ist die einzig richtige Wahl.

[Veröffentlicht und übersetzt mit Erlaubnis des Autors. Zuerst veröffentlicht auf dem Telegramm-Kanal der Ad-hoc-Kommission des Föderationsrates zum Schutz der staatlichen Souveränität und zur Verhinderung der Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Russischen Föderation].

Die mobile Version verlassen