Einschränkung der Meinungsfreiheit: Britisches Unterhaus stimmt für Bannmeilen vor Abtreibungsorganisationen

Freiwillige, die vor Abtreibungsorganisationen Hilfe anbieten, haben bereits viele Frauen dazu bewegen können, ihrem Kind das Leben zu schenken. Doch der jetzt angenommene Gesetzesvorschlag wird dieses wichtige Engagement unter Strafe stellen.

Das britische Unterhaus hat beschlossen, das Versammlungsrecht von Bürgern rund um Abtreibungsorganisationen in England und Wales einzuschränken. Das Verbot soll in einem Umkreis von 150 Metern gelten.

Freiwillige, die vor Abtreibungsorganisationen Hilfe anbieten, haben bereits viele Frauen dazu bewegen können, ihrem Kind das Leben zu schenken. Doch die als Belästigung der Frauen verleumdeten Hilfsaktionen sollen in Zukunft unter Strafe gestellt werden.

Das britische Unterhaus nahm den Gesetzesvorschlag für die Bannmeilen mit 297 zu 110 Stimmen an. Die konservative Partei, die einen ähnlichen Antrag in 2021 noch mit Fraktionszwang abgewehrt hatte, verpflichtete ihre Abgeordneten dieses Mal nicht zum gemeinsamen Widerstand.

Catherine Robinson, Sprecherin der britischen Lebensschutzorganisation Right to Life UK, verurteilte die Annahme des Rechtstextes:

„Hunderte von Frauen wurden vor Abtreibungskliniken von freiwilligen Helfern unterstützt, die ihnen praktische Hilfe leisteten und ihnen deutlich machten, dass sie eine andere Möglichkeit haben, als die Abtreibung vorzunehmen. Die Verabschiedung dieses Änderungsantrags bedeutet, dass die lebenswichtige praktische Unterstützung, die von Freiwilligen vor Abtreibungskliniken geleistet wird, für Frauen wegfällt und wahrscheinlich noch viel mehr Menschenleben durch Abtreibungen verloren gehen werden.“

Die Gesetzesänderung muss als nächstes noch vom Oberhaus bestätigt werden.

Auch die deutsche Ampel-Regierung möchte die Meinungs- und Versammlungsfreiheit vor Abtreibungsorganisationen einschränken. So hatte Bundesfamilienministerin Paus (Grüne) erst kürzlich erklärt, es sei eine „nicht akzeptable Grenzüberschreitung“, die Betroffenen „durch Demonstrationen oder Mahnwachen zu verunsichern“ (IFamNews hatte berichtet). Alle bisher von Kommunen ausgesprochenen Verbote waren allerdings wegen Verfassungswidrigkeit vor Gerichten einkassiert worden, weil „die Rechtsordnung keinen Konfrontationsschutz vor nicht gewünschten anderen Ansichten gewährt (IFamNews hatte berichtet).

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