Die derzeitige Ampel-Regierung möchte Gebete und Demonstrationen für das Lebensrecht ungeborener Menschen vor Abtreibungsorganisationen verbieten.
Die Absicht ist bereits im Koalitionsvertrag aufgeführt: „Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen.“ Kürzlich erklärte auch die Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne), es sei eine „nicht akzeptable Grenzüberschreitung“, die Betroffenen „durch Demonstrationen oder Mahnwachen zu verunsichern“.
Die geforderten Verbote richten sich insbesondere gegen die Gebetsinitiative 40 Tage für das Leben, die in mehreren deutschen Städten regelmäßig über einen Zeitraum von 40 Tagen vor Abtreibungsorganisationen für ein Ende der Abtreibungen betet.
Die beabsichtigte Einführung von sogenannten Bannmeilen ist vermutlich ein verfassungswidriger Eingriff in das Versammlungsrecht. Nach Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Bisherige Versuche, solche Verbote auszusprechen, wurden von Verwaltungsgerichten einkassiert, weil „die Rechtsordnung keinen Konfrontationsschutz vor nicht gewünschten anderen Ansichten gewährt (IFamNews hatte berichtet).
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