Last updated on August 10th, 2021 at 10:05 am
Unter Verstoß gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte hat ein deutsches Gericht einen polnischen Priester und seinen deutschen Verleger wegen „Aufstachelung zum Hass“ verurteilt, weil sie eine wissenschaftliche Abhandlung verfasst und veröffentlicht haben, in der eine gefährliche Homosexuellen-Lobby in der katholischen Kirche entlarvt wird, die Minderjährigen und Seminaristen großen Schaden zufügt. Das Gericht verhängte eine Strafe von 4.800 Euro oder alternativ 120 Tage Gefängnis. Bedenklich ist, dass das deutsche Gericht beide Männer in Abwesenheit verurteilte und ein Präskriptionsurteil (d. h. eine Strafe, die allein auf den Anschuldigungen beruht) aussprach. Da Pater Oko gegen die Entscheidung des Gerichts Einspruch eingelegt hat, wird es zu einem persönlichen Prozess kommen, bei dem ihm im Falle eines Schuldspruchs eine Haftstrafe von 1 bis 5 Jahren droht.
In der Januar/Februar-Ausgabe 2021 der deutschen Zeitschrift Theologisches hat der polnische Priester Dariusz Oko, Vorsitzender der Abteilung für kognitive Philosophie an der Päpstlichen Universität Johannes Paul II. in Krakau, Polen, einen wissenschaftlichen Artikel mit dem Titel „Über die Notwendigkeit, homosexuelle Cliquen in der Kirche einzuschränken“ geschrieben. Er dokumentiert das Vorhandensein einer gefährlichen „Lavendel-Mafia“ in der katholischen Kirche, deren Handlungen unter anderem zum Missbrauch von Minderjährigen und Seminaristen geführt haben. Der Artikel beschreibt insbesondere den Prozess, durch den der des Amtes enthobene amerikanische Kardinal Theodore McCarrick trotz seines bekannten sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und Seminaristen in die höchsten Ebenen der Kirchenhierarchie aufsteigen konnte. Pater Oko sagte, er habe den Artikel geschrieben, um Jungen, Seminaristen und Priester zu schützen, die „von Mitgliedern der ‘Lavendelmafia’ bedroht, belästigt und sogar vergewaltigt werden.“
Um seinen Fall zu untermauern, zitiert Pater Oko Kirchenführer, darunter auch Papst Franziskus, die das Vorhandensein einer solchen schädlichen Kabale in der Kirche eingeräumt haben. Oko zitiert zum Beispiel Kardinal Maradiaga, Erzbischof von Tugucigalpa, Honduras, der auf die Frage „Gibt es eine Schwulenvereinigung im Vatikan?“ mit den Worten antwortete: „Nicht nur das, sondern der Heilige Vater selbst hat gesagt, dass eine solche ‘Lobby’ in diesem Sinne existiert. Der Heilige Vater versucht langsam, diese Situation zu klären“. Er zitiert auch den emeritierten Papst Benedikt XVI. mit den Worten: „In verschiedenen Priesterseminaren entstanden homosexuelle Cliquen, die mehr oder weniger offen agierten und das Klima in den Seminaren erheblich veränderten.“ Und schließlich zitiert Oko Papst Franziskus selbst, der erklärte: „Ich hatte einen Bischof, der mir mit Skandal erzählte, dass er irgendwann feststellte, dass es in seiner Diözese – die in der Tat sehr groß ist – viele homosexuelle Priester gibt… Das ist eine Realität, die wir nicht leugnen können… Die Kirche empfiehlt, dass Menschen mit einer verfestigten homosexuellen Neigung nicht für den priesterlichen Dienst oder für Ordensgemeinschaften zugelassen werden sollten. Der priesterliche Dienst und das gottgeweihte Leben sind nichts für sie“.
Trotz des gut recherchierten Artikels verlangte der radikale katholische LGBT-Priester Wolfgang Rothe aus München, dass die Gerichte in Deutschland Oko und den Herausgeber des Artikels wegen Aufstachelung zum Hass belangen. Rothe ist ein bekannter dissidenter Priester, der sich für die gleichgeschlechtliche Ehe in der Kirche einsetzt und homosexuelle Paare segnet, was gegen die kirchliche Doktrin verstößt. Unter Berufung auf Rothe „verurteilte“ ein deutsches Gericht in Köln Oko und den Herausgeber der Zeitschrift in Abwesenheit und verkündete seine Strafe.
Die polnische Regierung reagierte rasch auf das Urteil. Der stellvertretende polnische Justizminister Marcin Romanowski erklärte:
„Wir haben es mit einer Situation zu tun, in der ein anerkannter Wissenschaftler – Priesterprofessor Oko – zusammen mit einem deutschen Theologen mit enormen akademischen Leistungen einen wissenschaftlichen Artikel veröffentlicht, der die Aktivitäten einer Gruppe homosexueller Vergewaltiger innerhalb der Kirche aufdeckt, und dies wurde vom deutschen Gericht als Aufstachelung zum Hass anerkannt. Das Gericht tritt nicht nur die akademische Freiheit mit Füßen, sondern zeigt auch, dass es die Täter mehr schätzt als die Opfer… Das zeigt… vor allem den Wahnsinn der linken Gender-Ideologie.“
Ordo Iuris, die führende polnische Organisation, die sich für eine Rechtskultur einsetzt, die auf der Achtung der Menschenwürde und -rechte basiert, kritisierte die Entscheidung ebenfalls. „Wir sehen in der Verurteilung des Autors des wissenschaftlichen Artikels eine Einschränkung des Rechts auf Forschung, freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit“, hieß es. „Nicht jeder muss mit dem Inhalt der Veröffentlichung von Pater Professor Oko einverstanden sein. Eine Debatte wird jedoch als der richtige Weg angesehen, um darauf zu reagieren, anstatt auf das Strafrecht zurückzugreifen“.
Die Gerichtsentscheidung ist ein klarer Verstoß gegen die Rechte, die im deutschen Grundgesetz, in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verankert sind. In Artikel 5, Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten…Eine Zensur findet nicht statt.“ Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sieht vor: „Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“ In Artikel 11 der Charta der Grundrechte der EU heißt es: „Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dies schließt die Freiheit ein, Meinungen zu vertreten und Informationen und Ideen ohne behördliche Anordnungen und über Grenzen hinweg zu empfangen und weiterzugeben.“ Schließlich heißt es in Artikel 19, Absatz 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte: „Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Meinungen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten….“
Ordo Iuris hat eine Online-Petition zur Verteidigung von Pater Oko gestartet, die auf Englisch unter www.defendreverendOko.org zu finden ist. (Die Petition kann auch auf Polnisch und Deutsch unter https://bronmyksiedzaoko.pl abgerufen werden). Die Petition richtet sich nicht nur an das Gericht, das das Urteil gefällt hat, sondern auch an die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel, die aufgefordert wird, „wirksame Garantien für die Freiheit der Rede, der Religion und des wissenschaftlichen Denkens“ einzuführen.
Da die Meinungs- und Pressefreiheit in Gefahr ist, muss das Urteil des deutschen Gerichts unbedingt aufgehoben werden. Sollte dieses Urteil Bestand haben, würde es andere Gerichte auf der ganzen Welt mit radikalen LGBT-Ansichten ermutigen, eine Hexenjagd auf Konservative zu beginnen, auch auf solche, die nicht einmal in den Ländern leben, in denen die Gerichte ihren Sitz haben. Dies ist ein Kampf nicht nur für Pater Oko und seinen Verleger, sondern für jeden, der über die Aushöhlung unserer Freiheiten besorgt ist.
Bitte unterschreiben Sie die Petition, um P. Oko zu unterstützen: https://verteidigedenpriesteroko.de/
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