Die Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis90/Die Grünen) hat sich dafür ausgesprochen, Abtreibungen in die Ärzteausbildung aufzunehmen.
„Die verschiedenen medizinischen Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen sollten zum Beispiel für Ärztinnen und Ärzte zur Ausbildung gehören“, erklärte sie gegenüber dem Tagesspiegel. Dazu führe sie derzeit Gespräche mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
Erst kürzlich war das Werbeverbot für Abtreibungen nach Paragraph 219a Strafgesetzbuch (StGB) auf Betreiben der Ampel-Koalition abgeschafft worden. Paus sagte dem Tagesspiegel weiter: „Wir dürfen da nicht stehen bleiben“ und erklärte, sie sei grundsätzlich offen dafür, auch Paragraph 218 StGB streichen zu lassen. Schwangerschaftsabbrüche gehörten nicht ins Strafgesetzbuch, so die Familienministerin.
Artikel 2 des Deutschen Grundgesetzes (GG) spricht jedem Menschen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu. Das ungeborene Leben ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie nach Auffassung der ehemaligen Bundesregierung Leben im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 GG. § 219a StGB hatte dementsprechend bisher die Werbung für Abtreibungen verboten, § 218 StGB verbietet Abtreibungen.
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