Die Katze lässt das Mausen nicht. Der Konditor Jack Phillips machte vor ein paar Jahren Schlagzeilen, nicht weil er sich weigerte, eine Torten für LGBT+-Kunden zu backen, sondern weil er sich weigerte, durch die Zubereitung entsprechender „Hochzeitstorten“ dieses Unding namens LGBT+-„Ehe“ zu unterstützen. Damals gewann er vor dem Obersten Gerichtshof. Nun muss er sich erneut vor einem Richter verantworten.
A. Bruce Jones, ein Richter im Bezirk Denver, verurteilte Phillips zu einer Geldstrafe von 500 US-Dollar wegen Verstoßes gegen das Antidiskriminierungsgesetz von Colorado.
Autumn Charlie Scardina wurde 1978 geboren und ist in Colorado als weibliche Wählerin der Demokratischen Partei registriert. Scardina arbeitet in Denver als Jurist, genauer gesagt als Scheidungsanwalt, und ist transgender. Eines Tages bestellte er bei Phillips’ Konditorei Masterpiece Cakeshop eine Torte, die innen rosa und außen mit blauem Zuckerguss überzogen sein sollte, um seinen Geburtstag bzw. seine Transition von Mann zu Frau zu feiern. Das Datum war nicht zufällig gewählt, denn am 26. Juni 2017 entschied der Oberste Bundesgerichtshof in Washington, sich Phillips’ Fall anzunehmen: damals hatte der Zuckerbäcker es abgelehnt, eine Torte zur „Hochzeitsfeier“ eines gleichgeschlechtlichen Paares zu backen.
Es ist kein Geheimnis, dass Phillips praktizierender Christ und deshalb gegen die LGBT+ „Ehe“ ist. In den Vereinigten Staaten von Amerika wird dies als Religionsfreiheit bezeichnet und ist durch die Bundesverfassung geschützt. Deshalb gewann Phillips das Verfahren im Juni 2018.
Im aktuellen Fall jedoch, argumentiert Richter Jones, könne er sich nicht weigern, Scardinas Ideologie zu erfüllen, denn dies habe nichts mit Religionsfreiheit zu tun. Schon zuvor hatte die Bürgerrechtskommission des Staates Colorado Phillips angeklagt, die Anklage dann aber im März 2019 wieder fallen gelassen. Damals erklärte der Generalstaatsanwalt von Colorado, Phil Weiser, dass beide Seiten von einem weiteren Verfahren absehen würden. Scardina gab sich damit nicht zufrieden und machte auf eigene Faust weiter, was zum derzeitigen Konflikt geführt hat. Zur gleichen Zeit erhielt Philips Anfragen per E-Mail – der Absender ist anonym aber vielleicht Scardina durchaus bekannt – worin Torten mit satanischen, blasphemischen und pornografischen Inhalten geordert wurden.
Wie kann man behaupten, der „Fall Scardina“ habe nichts mit Religionsfreiheit zu tun? Wenn Phillips das Feiern einer „Geschlechtsumwandlung“ bzw. „Geschlechtsanpassung“ bzw. eine LGBT+„Ehe“, nicht gutheißen kann, weil sein moralischer, auf einer präzisen religiösen Weltanschauung basierender Kodex ihm das verbietet, verdient er sehr wohl den Schutz durch die amerikanische Verfassung. Gleiches gilt im Falle von Phillips’ Weigerung, Halloween oder Satan zu feiern. Man kann diesbezüglich zwar eine andere Meinung als Phillips vertreten, doch nichtsdestotrotz hat Phillips das volle Recht, dies zu tun. In den USA ist der Schutz der Religionsfreiheit die Grundlage für die Meinungs- und Versammlungsfreiheit.
Selbst wenn Phillips kein praktizierender Christ wäre, wäre seine ethische oder philosophische Opposition gegen das Zelebrieren einer ideologischen, aber auch provokativen Geste gleichermaßen geschützt. Denn das Schöne an der Freiheit ist genau das: Man kann einen Menschen nicht zwingen. Am meisten davon überzeugt, ist Jack Phillips selbst, der nun konsequenterweise Berufung eingelegt hat.