Eine christliche Familie – Daniel Samson und Bianca Samson – hat Klage gegen Schweden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht, nachdem ihre beiden ältesten Töchter im Dezember 2022 von den schwedischen Sozialbehörden in Obhut genommen wurden.
Die Mädchen, damals 10 und 11 Jahre alt, wurden nach einem Schulbericht entzogen: Die ältere Tochter erhob einen Missbrauchsvorwurf gegen ihre Eltern, nachdem diese ihr die Nutzung des Mobiltelefons und Schminkprivilegien verweigert hatten, und zog die Behauptung später zurück. Die Staatsanwaltschaft fand keine Beweise für Missbrauch und stellte die Ermittlungen ein, doch die Kinder sind seither von ihren Eltern getrennt geblieben.
Schwedische Behörden bezeichneten die Eltern daraufhin als „religiöse Extremisten“ aufgrund ihres dreimal wöchentlichen Kirchgangs und ihrer Einschränkungen bezüglich der Telefon- und Schminknutzung der Kinder – obwohl dies mit den christlichen Überzeugungen und Werten der Familie übereinstimmt.
Die beiden Mädchen wurden in getrennten Pflegefamilien untergebracht, weit voneinander und von der Familie entfernt, und dürfen ihre Eltern nur einmal im Monat unter Aufsicht besuchen. Inzwischen hat sich ihr körperlicher und geistiger Gesundheitszustand während dieser langen Trennung Berichten zufolge erheblich verschlechtert.
Nachdem alle innerstaatlichen Rechtsmittel in Schweden ausgeschöpft wurden – einschließlich einer Entscheidung des schwedischen Obersten Gerichtshofs, den Fall im März 2025 nicht zu verhandeln – streben die Samsons nun Wiedergutmachung gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention an, mit der Begründung, dass Artikel 8 (Recht auf Familienleben) und 9 (Religionsfreiheit) verletzt wurden. ADF International argumentiert, dass der Fall ein Beispiel für gefährliche staatliche Übergriffe und religiöse Diskriminierung im Namen des Kindeswohls ist.
Dieser Fall wirft dringende Fragen auf bezüglich der Rechte von Eltern, die Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen, ihre religiösen Überzeugungen zu schützen und die Familieneinheit zu wahren – insbesondere wenn der einzige „Risikobeweis“ aus Lebensstilentscheidungen resultiert, die mit Glaubensüberzeugungen übereinstimmen, anstatt aus tatsächlichem Schaden für die Kinder.