Der Deutsche Bundesrat hat sich für die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibung durch Ärzte entschlossen.
Paragraf 219a Strafgesetzbuch (StGB) hatte bislang die Werbung für Abtreibungen verboten und mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert. Abtreibungen sind nach Paragraf 218 StGB rechtswidrig, können aber unter Ausnahmeregelungen für straffrei erklärt werden. Paragraf 219a war eingeführt worden, um das Werben für eine Straftat zu verhindern.
Der Deutsche Bundestag hatte auf Initiative der Ampel-Regierung (SPD, Grüne, FDP) bereits Ende Juni die ersatzlose Streichung des Werbeverbots entschieden. Anfang Juli stimmte nun auch der Bundesrat für die Abschaffung.
Lebensschutzgruppen warnen, dass die Abschaffung des Werbeverbots nur den ersten Schritt beim Versuch darstellt, auch das Verbot von Abtreibungen in Paragraf 218 StGB zu streichen. So hatten sich schon kurz nach dem Entscheid des Bundestags erste Grünen-Politikerinnen auch für die Streichung des Abtreibungsverbots ausgesprochen. Dazu zählte unter anderem die grüne Bundesfamilienministerin Lisa Paus, die erklärte, nicht nur Paragraf 218 StGB abschaffen zu wollen, sondern Abtreibung auch zum verpflichtenden Bestandteil der Ärzteausbildung zu machen (IFamNews hatte berichtet).
Indes: Die FDP scheint nicht gewillt zu sein, den Grünen auf diesem Weg zu folgen. Sie sperrt sich gegen eine weitere Liberalisierung des Abtreibungsrechts (IFamNews hatte berichtet).
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