Bioethik-Bischof gegen Aufweichung des Embryonenschutzgesetzes

Weil der Mensch zum Zeitpunkt der Befruchtung entsteht, „kommt dem Embryo auch der volle Schutz der menschlichen Person zu. Es gibt keine Erkenntnisse, die an diesem entscheidenden Grundsatz eine Änderung rechtfertigen könnten“, kritisiert Bischof Fürst.

Bischof Gebhard Fürst. Fotorechte: Harald Gehrig.

Gebhard Fürst, der Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart und Vorsitzender der Bioethikkommission der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), hat in einem Interview mit dem Internetportal katholisch.de die Rufe wissenschaftlicher Institutionen nach einer Reform des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) kritisiert.

Seit Jahren schon drängen deutsche medizinwissenschaftliche Institutionen wie die Bundesärztekammer und die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina (iFamNews hat berichtet) darauf, die Forschung an aus menschlichen Stammzellen hergestellten Embryonen zu erlauben. Das seit 1990 geltende ESchG erlaubt die in vitro Erzeugung von Embryonen zu Zwecken der Fortpflanzung, verbietet aber jegliche Forschung mit ihnen. Andere Länder wie Dänemark, Schweden, Großbritannien, Israel, die USA und Japan erlauben die Forschung an überzähligen Embryonen bis zu 14 Tage nach der Befruchtung. Die Internationale Gesellschaft für Stammzellforschung hat jüngst dafür plädiert, aus Stammzellen hergestellte Embryonen auch länger als 14 Tage im Labor kultivieren zu dürfen.

Bischof Fürst erinnerte in dem Interview nun daran, dass der grundlegende Schutzstatus des menschlichen Embryos nicht angetastet werden dürfe, auch wenn sich der wissenschaftliche Forschungsstand in den letzten 30 Jahren geändert habe:

„Das Embryonenschutzgesetz geht mit sehr guten Gründen davon aus, dass der Embryo sich nach abgeschlossener Verschmelzung der Zellkerne von Ei- und Samenzelle als Mensch entwickelt und nicht zum Menschen. Deshalb kommt dem Embryo auch der volle Schutz der menschlichen Person zu, unter dem sie vom ersten Anfang ihres Lebens bis zu ihrem natürlichen Tod steht. Es gibt keine Erkenntnisse, die an diesem entscheidenden Grundsatz eine Änderung rechtfertigen könnten.“

Der Vorsitzende der Bioethikkommission der DBK wies auch Vorwürfe zurück, der Schutz des menschlichen Lebens sei eine fundamentalistische oder rein religiöse Position, die in einem pluralistischen und religiös neutralem Staat kein Gehör mehr verdiene. Der Schutz des menschliche Lebens sei vielmehr „die Grundlage unserer gesamten Rechts- und Gesellschaftsordnung. (…) Wer sich für den Schutz der Menschenwürde einsetzt, steht nicht im Abseits, auch wenn dem mächtige Interessen entgegenstehen, die hier für eine Aufweichung sprechen.“

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