Beten verboten: Gericht untersagt öffentliche Gebetswachen gegen Abtreibung

Werden Meinungs- und Religionsfreiheit eingeschränkt? Stille Gebetswachen vor Abtreibungsorganisationen bleiben verboten, entschied ein deutsches Gericht.

Last updated on Juni 1st, 2021 at 03:51 am

Ein deutsches Gericht erhält das Verbot von stillen Gebetsversammlungen in räumlicher Nähe zu Abtreibungsorganisationen aufrecht.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage einer Leiterin einer Pforzheimer Gebetsgruppe abgewiesen. Die „40 Tage für das Leben“ Gruppe hatte in der Vergangenheit stille Gebetswachen in der Nähe einer Abtreibungsberatungsstelle von Pro Familia abgehalten. Pro Familia ist der deutsche Ableger der International Planned Parenthood Foundation, einer weltweit operierenden finanzstarken Abtreibungs-Lobbyorganisation.

Trotz des friedlichen und stillen Gebets war es der Gebetsinitiative 2019 untersagt worden, sich in räumlicher Nähe der Pro Familia Stelle zum Gebet zusammenzufinden. Die Gebetsgruppe hatte unter Berufung auf ihr Recht auf Religions-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit gegen das Versammlungsverbot geklagt. Das Karlsruher Verwaltungsgericht hat die Klage nun aber abgewiesen.

Pavia Vojnović, die Leiterin der Gebetsgruppe, kommentierte die Entscheidung des Gerichtes:

„Jedes Leben ist wertvoll und verdient Schutz. Ich bin traurig, dass wir daran gehindert werden schutzbedürftige Frauen und ihre ungeborenen Kinder im Gebet zu unterstützen. Es bedrückt mich, dass das Gericht unsere Klage abgewiesen hat, und somit indirekt dem Verbot unserer stillen Gebetsmahnwachen in der Nähe der Abtreibungsberatungsstelle zustimmt. Unsere Gesellschaft muss Müttern in schwierigen Situationen bessere Unterstützung bieten. Dieses Thema berührt mich sehr, denn ich habe viele Frauen durch diesen Schmerz begleitet. Es geht hier um mehr als unsere Gruppe in Pforzheim, nämlich auch darum, ob gebetsfreie Zonen existieren dürfen, oder ob man im öffentlichen Raum unterschiedliche Meinungen vertreten darf.“

Felix Böllmann, Jurist der Menschenrechtsorganisation ADF International, die Frau Vojnović vor Gericht vertritt, bedauerte die Entscheidung des Gerichts, „welche die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit einschränkt.“

Böllmann weiter: „Wir erwarten noch die Urteilsbegründung, doch die Abweisung der Klage verkennt offenbar, dass die Meinungsfreiheit die Grundlage jeder freien und fairen Demokratie ist. Welche Gesellschaft verweigert hilfsbedürftigen Frauen und Kindern ein Gebet? Dass die Pforzheimer Behörden selbst das stille Gebet in der Nähe der Abtreibungsberatungsstelle verboten hatten, ist nicht verhältnismäßig. Eine Überzeugung zu haben, ist ein Grundrecht, ebenso wie das Recht, diese Überzeugung durch friedliche Versammlung auszudrücken oder in der Öffentlichkeit still zu beten. Unabhängig davon, ob man ihre Ansichten inhaltlich teilt oder nicht: Darüber, dass die Grundrechte auf Meinungs-, Religions- und Versammlungsfreiheit den Schutz des Grundgesetzes genießen, sollte Einigkeit bestehen“.

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