Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, plädierte für die Beibehaltung der derzeitigen Rechtslage zur Abtreibung und wandte sich gegen die zunehmende Polarisierung in der Debatte um die Entkriminalisierung der Abtreibung.
Er argumentierte, dass die obligatorische Beratung vor einer legalen Abtreibung dem Schutz der Interessen der Frauen diene, insbesondere derjenigen, die unter dem Druck ihres Partners oder ihrer Familie stehen, derjenigen, die mit Ambivalenzen zu kämpfen haben, und derjenigen, die sich in einer prekären Situation befinden. Bätzing betonte auch die Notwendigkeit, die Gründe zu verstehen, warum sich einzelne schwangere Frauen ein Leben mit einem Kind nicht vorstellen können, angemessene Hilfe anzubieten und die Bedingungen zu verbessern, wie katholisch.de berichtet.
Er lobte die Arbeit der katholischen Beratungsstellen und auch die von „Donum Vitae“, einer unabhängigen, überkonfessionellen Organisation, zum Schutz des Lebens. Bätzing forderte die „Kommission Reproduktive Selbstbestimmung und Reproduktionsmedizin“ der Bundesregierung auf, neben den rechtlichen und medizinischen auch alle ethischen und psychosozialen Aspekte zu berücksichtigen. Bätzing begrüßte die Berufung der Medizinethikerin Christiane Woopen in die Kommission, wies aber darauf hin, dass Vertreter von Kirche und Theologie nicht beteiligt seien. Auch sei die Kirche keine privilegierte Gruppe mehr, die automatisch bei allen Gesetzgebungsvorhaben konsultiert werde.
Der Kommission der Bundesregierung gehören keine Kirchenvertreter an – sazu schwieg Bätzing.
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