Abtreibungszahlen im zweiten Quartal 2022 gestiegen

Die Zahl der Abtreibungen nahm gegenüber dem Quartal des Vorjahres um 11,5 % zu. Die Statistiker gaben aber keine Erklärung für die starke Zunahme an.

Im zweiten Quartal 2022 wurden in Deutschland rund 25.600 Kinder abgetrieben, meldet das Statistische Bundesamt. Demnach nahm die Zahl der Abtreibungen damit gegenüber dem zweiten Quartal des Vorjahres um 11,5 % zu.

Das Alter der abtreibenden Frauen schlüsselt sich nach den Daten der Statistiker wie folgt auf: 69,8 % der Frauen waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 18,8 % zwischen 35 und 39 Jahre. 8,7 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 2,6 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 42 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96 % der gemeldeten Abtreibungen wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für die Abtreibung. Die meisten Abtreibungen (50 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 35 % wurde medikamentös abgetrieben.

In den Jahren 2021 und 2020 waren die Abtreibungszahlen gegenüber den Vorjahren rückläufig gewesen, mit -5,4 % (2021 gegenüber 2020) und – 0,9 % (2020 gegenüber 2019). Das Statistische Bundesamt konnte keine Erklärung für den früheren Rückgang und den jetzt starken Anstieg der Abtreibungszahlen machen.

Dass die Statistiker nicht in der Lage seien, die Rückgänge und aktuelle Zunahme zu erklären, sei „völlig unbefriedigend und keineswegs hinnehmbar“, kommentierte Cornelia Kaminski, die Bundesvorsitzende der ALfA, die Pressemitteilung des Bundesamts.

„Wir brauchen dringend bessere und aussagekräftigere Daten. Nicht nur weil, sichergestellt werden muss, dass die Statistik das Abtreibungsgeschehen in Deutschland auch annährend zutreffend abbildet, sondern auch, weil das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Nachbesserungspflicht für den Fall auferlegt hat, dass die gesetzlichen Bestimmungen das Rechtsgut Leben nicht ausreichend schützen (Untermaßverbot).“

Kaminsiki weiter:

„Wenn der Schutz des Lebens ungeborener Kinder, zu dem die Verfassung den Gesetzgeber nachdrücklich verpflichtet, kein bloßes Lippenbekenntnis bleiben soll, dann ist es einfach auch nicht akzeptabel, dass Politik und Gesellschaft auf einem so existentiellen Gebiet wie dem des Lebensschutzes inzwischen nahezu blind durch die Gegend navigieren. Daher muss die Datenerhebung den neuen Gegebenheiten angepasst und signifikant verbessert werden.“

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