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Vorläufig keine Kinderrechte im Grundgesetz

Die Regierungsparteien sind vorerst dabei gescheitert, die „Lufthoheit über die Kinderbetten“ (Olaf Scholz, SPD) weiter zu erobern. Das Aktionsbündnis Demo für Alle jubelt: „Das ist ein großer Sieg für das Elternrecht und den Schutz der Kinder.“

Johann R. Porter von Johann R. Porter
22 Juni, 2021
in Breaking News, Politik, Vordergrund
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Vorläufig keine Kinderrechte im Grundgesetz
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Die Verhandlungen über die Einführung von Kinderrechten in das Grundgesetz sind nach Aussagen von Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht (SPD) für die aktuelle Legislaturperiode gescheitert.

Für die Änderung des Grundgesetzes wäre eine Zweidrittelmehrheit nötig gewesen, weshalb die Gesetzesinitiative der Regierung auf die Unterstützung von Teilen der Opposition angewiesen war. Die Verhandlungen mit Vertretern der verschiedenen Bundestagsfraktionen war aber erfolglos geblieben.

Kinderschutzorganisationen drängen seit Jahren auf die Einführung von Kinderrechten. Belange von Kindern müssten fortan bei allen kommunalen und gesetzgeberischen Vorhaben stärker miteinbezogen werden, argumentieren sie. Demgegenüber steht die Aussicht, dass durch die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz die grundgesetzlich zugesicherten Elternrechte beschnitten werden und die Position des Staates gegenüber den Familien Überhand nehmen könnte.

Auf diese Gefahr hatte auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem Gutachten zum ersten Gesetzesentwurf hingewiesen. Die Juristen hatten kritisiert, „ob die Hervorhebung der Kinderrechte (durch explizite Nennung der Rechte auf Achtung, Schutz und Förderung, einschließlich des Rechts auf Entwicklung) nicht eine veränderte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nach sich ziehen könnte, in der sich die Hervorhebung auch gegenüber dem Elterngrundrecht niederschlägt.“ Kritisiert worden war die Gesetzesinitiative unter anderem auch von dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), Hans-Jürgen Papier. Er hatte bemängelt, dass die im Grundgesetz formulierten Grundrechte Kinder sowieso miteinschließe, eine explizite Formulierung von Kinderrechten damit überflüssig sei und das Grundgesetz unnötig überfrachte. Dass solche Befürchtungen nicht unbegründet sind, zeigen Aussagen von SPD-Vertretern wie Olaf Scholz, der schon 2002 erklärt hatte, die SPD wolle „die Lufthoheit über die Kinderbetten“ erobern.

Widerstand gab es auch aus dem Volk. Das Aktionsbündnis Demo für Alle hatte auf die Gefahren für das traditionelle Familienbild hingewiesen und eine Petition organisiert, der sich bis heute beinahe 100.000 Menschen angeschlossen haben. Entsprechend erfreut zeigte sich Hedwig von Beverfoerde, die Sprecherin des Aktionsbündnisses, über das Scheitern der Gesetzesnovelle: „Das ist ein großer Sieg für das Elternrecht und den Schutz der Kinder.“

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Johann R. Porter

Johann R. Porter

Unter diesem Pseudonym schreibt ein deutschsprachiger Sozialwissenschaftler und Mitarbeiter in der Lebensschutzbewegung.

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