Ab Mitte Januar nächsten Jahres soll im Bundestag ein neues Sterbehilfegesetz beraten werden, gaben die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr und SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach bekannt.
Lauterbach begründete die Gesetzesinitiative mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), welches das Verbot zur geschäftsmäßigen Sterbehilfe im vergangenen Februar aufgehoben hatte. Dadurch sei ein teilweise „rechtsfreier Raum entstanden“. Er stimme mit anderen Parlamentariern darin überein, „den Willen des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und der freien Willensbildung derjenigen, die sterbewillig sind und die darin stabil sind und sich das gut überlegt haben, Raum zu schaffen“. Seine liberale Abgeordnetenkollegin Helling-Plahr ergänzt: „Wir dürfen uns als Gesetzgeber nicht mit unseren vielleicht bestehenden Moralvorstellungen über die Selbstbestimmung von Menschen setzen.“
Die fraktionsübergreifende Gruppe um Lauterbach und Helling-Plahr bereitet nach eigenen Angaben ein Gesetz vor, welches in mehrere Rechtsbereiche eingreift, etwa das Straf- und das Arzneimittelrecht.
Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, kommentierte, dass Ärzte zwar dem Leben und nicht dem Tod verpflichtet seien. Dennoch sei es nach dem Urteil des BVerfG nicht ausgeschlossen, das Verbot der Suizidbeihilfe aus der Berufsordnung der Ärzte zu streichen: „Wenn laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts der Staat keine Berechtigung hat, anderen Menschen die Hilfe zur Selbsttötung zu untersagen, dann können wir das in unserer Musterberufsordnung eigentlich auch nicht“, sagte Reinhardt.
Auch der Landesbischof der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover, Ralf Meister, sprach sich in der ARD dafür aus, „dass wir auch darüber nachdenken sollten, ob es spezifische Ausnahmesituationen gibt, wo eine Assistenz zum Suizid auch aus Sicht der Kirche möglich sein kann“. Lediglich die Katholische Kirche lehnt Sterbehilfe weiter strikt ab.
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