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Keine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz: Seehofer blockt Lambrecht

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Keine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz: Seehofer blockt Lambrecht

Sonderstatus von „Kinderrechten“ im Grundgesetz eine Absage erteilt: der Staat erhielte sonst zu viel Einfluss zulasten der Eltern.

Jan Bentz von Jan Bentz
18 März, 2020
in Politik
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Keine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz: Seehofer blockt Lambrecht
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Last updated on April 1st, 2020 at 06:54 a.m.

Bundesjustizminister Horst Seehofer (CSU) hat dem Vorstoß von Justizministerin Lambrecht vorläufig eine Absage erteilt. Christine Lambrecht (SPD) wollte Kinderrechte im Grundgesetz verankert sehen. Seehofer begründete seine Entscheidung knapp mit: „Ich möchte, dass die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Ich habe als Parteivorsitzender ja dafür gesorgt, dass sie im Koalitionsvertrag stehen. Aber das ist mir ein bisschen zu detailliert und zu weitgehend,“ wie Initiative Familien-Schutz berichtete.

Der Grundgesetzartikel sechs sollte durch neue „Kinderrechte“ ergänzt werden. Lambrechts Ergänzung (er wäre Absatz 1a geworden), hieße: „Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft.“ Ob das „eigenverantwortliche“ Recht einer „Persönlichkeit“ zu entwickeln, sich beispielsweise auch auf eine „Gender-Identität“ beziehen würde, lässt sich nur vermuten.

Kritiker des Gesetzesvorschlags für das Grundgesetz wähnten ein Kippen der Waage und das „stärkere“ Kinder gleichzeitig „schwächere“ Eltern bedeuten würden. Eine Änderung würde außerdem keinen juristischen Mehrgewinn mit sich bringen. Grundrechte beziehen sich auf Kinder, die ja auch Menschen sind, daher wäre der Plan Lambrechts eher symbolischer Natur gewesen. Wie es ist bietet das Grundgesetz die vorbildlichste Balance zwischen Elternrechten, Anliegen der Kinder und dem staatlichen Schutzauftrag.

Besonders in Zeiten, wo jeder „Rechte“ für sich beansprucht, die damit zusammenhängenden „Pflichten“ aber abweist oder verschleiert, könnte die Grundgesetzverankerung von Kinderrechten Wirkungen mit sich bringen, die nicht im Sinne der Kinder lägen. Eine ideologische Untergrabung der wirklichen Rechte – gegründet auf der menschlichen Natur – zugunsten von ideologisch verbrämten Inhalten könnte Konsequenz werden.

Mit deutlichen Worten kritisierte auch CDU-Fraktionsvize Thorsten Frei den Vorschlag der: Mit einem solchen Text werde dem Staat zu viel Einfluss eingeräumt, der zulasten der Eltern gehe. „Da steckt ein ungeheurer Sprengstoff drin“, so Frei, wie IFS berichtete.

Tags: FamilieGrundgesetzesänderungLambrechtSeehoferSPD
Jan Bentz

Jan Bentz

Dr. phil. Jan C. Bentz, geboren und aufgewachsen in Deutschland, erhielt den High School Abschluss in Saint Louis (USA) als Austauschschüler. Er erwarb ein Doktorat in Philosophie (Dr. phil.) vom Päpstliches Athenaeum Regina Apostolorum in Rom, einen Master in Sakralkunst, Architektur und Liturgie und einen Master in Kirche und Religionswissenschaften. In seiner Kariere als Journalist arbeitete er für die englische und deutsche Ausgabe von EWTN und schreibt für Inside the Vatican, The Catholic Herald, Catholic News Agency, Jüdische Rundschau, und Naszle Slowo. Er arbeitete als Producer für EWTN mit Schwerpunkt Vatikan, Papst und Rom allgemein. Sein Fachbereich in Philosophie ist die Geschichte der Philosophie, und Philosophie der Kunst. Prof. Bentz doziert an der Catholic University of America, Christendom College und IES Study Abroad Philosophie und Religion.

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