Verfassungsmäßiges Verbot der eugenischen Abtreibung tritt in Polen in Kraft

Verfassungsgericht entschied aber die Behörden verzögerten die offizielle Veröffentlichung nach Massenprotesten; ein „Mensch“ ist in jedem seiner pränatalen und postnatalen Entwicklungsschritten ein Mensch

Eingang zum Gebäude des Verfassungstribunals der Republik Polen (Foto: Adrian Grycuk, Lizenz: CC BY-SA 3.0 PL)

Am 27. Januar veröffentlichte das polnische Verfassungstribunal offiziell eine frühere Entscheidung, die eugenische Abtreibung im Land verbietet. Im vergangenen Oktober entschied das Gericht, dass die Durchführung einer Abtreibung im Falle einer hohen Wahrscheinlichkeit einer unheilbaren Krankheit des Kindes unvereinbar mit den Bestimmungen der polnischen Verfassung ist, die den Schutz des menschlichen Lebens und der Menschenwürde garantieren. Der vollständige Gesetzestext, einschließlich der schriftlichen Begründung der Entscheidung, musste jedoch offiziell verkündet werden, damit er in Kraft treten konnte.

Im Herbst löste die Entscheidung bei den Befürwortern von „Abtreibungsrechten“ Empörung aus, und es kam zu Massenprotesten in Polen, begleitet von gewalttätigen Aktionen radikaler Aktivisten und sogar Vandalismusakten gegen katholische Kirchen.

Es ist nicht mit Sicherheit bekannt, wer hinter diesen Aktionen steckte. Aber es ist bekannt, dass ähnliche Massenaktionen der feministischen Bewegung, die im Jahr 2017 stattfanden, von Gruppen inszeniert wurden, die durch Organisationen des Milliardärs George Soros verbunden sind, finanziert wurden. Ein detaillierter Bericht darüber wurde von der polnischen NGO Ordo Iuris veröffentlicht [einige Details davon wurden bereits hier veröffentlichtAnm. d. Red.] Es ist sehr wahrscheinlich, dass im Jahr 2020 der Einfluss von Soros Netzwerk, das für solche Aktionen Tradition hat, in ähnlicher Weise am Werk war.

Eines ist klar – mit diesen Aktionen sollten die polnischen Behörden eingeschüchtert werden. Bis zu einem gewissen Grad ist das gelungen: Die Veröffentlichung der Entscheidung, die am 2. November stattfinden sollte, wurde verschoben.

Der Druck auf ein Land, das entschlossen ist, das Leben seiner ungeborenen Kinder in voller Übereinstimmung mit seiner Verfassung zu schützen, hörte damit nicht auf. Im vergangenen November stellte das Europäische Parlament fest, dass die gerichtliche Entscheidung angeblich auf Druck der polnischen Regierung zustande gekommen sei. Daraufhin beschuldigte die Präsidentin des Verfassungsgerichts ihrerseits das Europäische Parlament einer „beispiellosen“ Einmischung in die inneren Angelegenheiten Polens.

In der polnischen Gesellschaft selbst, trotz der Illusion von Massenprotesten der Abtreibungsbefürworter, hat die Idee der Einschränkung der Abtreibung eine weitaus größere Unterstützung. Es genügt, daran zu erinnern, dass die Bürgerinitiative „Stoppt die Abtreibung“ im Jahr 2017 mehr als 830.000 Unterschriften von Bürgern zur Unterstützung eines Gesetzentwurfs zum vollständigen Verbot der Abtreibung gesammelt hat.

Auch aus dem Ausland waren Pro-Life-Stimmen zu hören. So sammelte CitizenGO über 125,000 Unterschriften für eine internationale Petition, die die polnische Regierung aufforderte, „dem Druck der Abtreibungsbefürworter nicht nachzugeben, die verletzlichsten Kinder nicht im Stich zu lassen und das Urteil des Verfassungsgerichts gemäß der polnischen Verfassung sofort zu unterstützen.“

Und endlich ist es geschehen. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts wurde veröffentlicht und ist in Rechtskraft getreten.

Um die Begründung zu zitieren:

„Das Gericht hat festgestellt, dass der Begriff ‚Mensch‘ nach der Verfassung einen eigenständigen Charakter hat, unabhängig von den Bedeutungen, die ihm in der allgemeinen Gesetzgebung gegeben werden.

Aus dem Wesen der jedem Menschen innewohnenden und unveräußerlichen Würde und ihrer Homogenität folgt das Verbot, den Wert eines bestimmten Menschen und damit auch seines Lebens zu differenzieren. Es ist unzulässig, zu behaupten, dass ein Individuum aufgrund irgendeiner Eigenschaft als Mensch weniger wert ist als ein anderes. Diese Aussage gilt nicht nur für die postnatale, sondern auch für die pränatale Phase des menschlichen Lebens. Unabhängig von der Tatsache der Geburt ändert sich das Attribut eines Wesens, ein Mensch zu sein, nicht.

Die Grundlage für diese Aussage ist die Beobachtung, dass die Entwicklung des Menschen und seiner Persönlichkeit ein allmählicher Prozess ist, der sich sowohl auf die Zeit vor als auch nach der Geburt erstreckt. Das heißt, die angeborene und unveräußerliche Würde und damit der rechtliche Schutz des Lebens kann weder willkürlich auf die voll ausgebildete Person noch auf einen bestimmten Zeitpunkt in der vorgeburtlichen Entwicklung des Kindes beschränkt werden. Dieser Schutz gilt für jedes lebende menschliche Wesen, und der Zeitraum des Lebens und das Stadium der Entwicklung sind in dieser Hinsicht irrelevant.“

Die Abtreibungsbefürworter bereiten natürlich neue Proteste vor. Vermutlich werden George Soros und seine Organisationen ihnen dabei bereitwillig helfen und sie finanziell unterstützen.

Die polnische Regierung ist derweil dabei, die Entscheidung des Verfassungsgerichts umzusetzen. Vertreter der regierenden Partei Recht und Gerechtigkeit sagen, die Behörden würden sich nun darauf konzentrieren, Eltern von Kindern mit Behinderungen zu helfen.

„Der Staat kann nicht länger ein Leben verneinen, nur weil jemand krank, behindert oder bei schlechter Gesundheit ist“, sagte der polnische Sejm-Abgeordnete Bartlomiej Wroblewski gegenüber Reuters-Reportern.

Abtreibung bleibt in Polen legal in Fällen, in denen die Schwangerschaft das Ergebnis einer Vergewaltigung ist oder das Leben der Mutter direkt bedroht.

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