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Feministin täuschte Strafanzeige nach Artikel über Transkinder vor

In einem NZZ-Kommentar über Geschlechtsumwandlungen von Kindern der Publizistin Birgit Kelle sah eine Feministin Volksverhetzung. Die von ihr angeblich vollzogene Strafanzeige wurde aber tatsächlich nie eingebracht.

Johann R. Porter von Johann R. Porter
16 Februar, 2021
in Breaking News, Familie, Vordergrund
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Feministin täuschte Strafanzeige nach Artikel über Transkinder vor

Birgit Kelle/Bild: Wikicommons

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Last updated on Februar 18th, 2021 at 04:18 a.m.

Die feministische Journalistin Sibel Schick hat nach Aussage eines Tweets Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen die Publizistin Birgit Kelle eingereicht. Auch Beschwerden beim Presserat habe sie eingebracht. Beides stellte sich jetzt lediglich als Behauptung heraus.

Die Publizistin Birgit Kelle hatte in einem Gastkommentar für die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) die Risiken und Probleme der in den letzten Jahren immer zahlreicher durchgeführten Geschlechtsumwandlungen von Kindern behandelt sowie die Forderung der Grünen nach der Abschaffung der Pflicht zu medizinischen Gutachten für die betroffenen Kinder kritisiert. Kelle machte auch darauf aufmerksam, dass der britische High-Court erst jüngst alle Geschlechtsumwandlungen Minderjähriger im Vereinigten Königreich unter richterlichen Vorbehalt gestellt hat. Das Gericht hatte Trans-affirmative Therapien darüber hinaus lediglich als „experimentell“ bezeichnet, wie IFamNews berichtet hatte.

Die freie Autorin, Journalistin und Feministin Sibel Schick bezeichnete den Kommentar auf Twitter hingegen als „Verschwörungserzählung“, er relativiere Diskriminierungen und pathologisiere Menschen. Der Text sei „Teil eines Programms, Minderheiten so weit zu unterdrücken, bis sie komplett am Rand sind und sogar außerhalb liegen und niemand mehr ihre Stimme hört.“ Schick veröffentlichte bei Twitter, sie habe Kelle wegen Volksverhetzung angezeigt und Beschwerde beim Presserat gegen die NZZ eingereicht. Kelle habe unter anderem gegen die Ziffern 1 und 2 des Pressekodex verstoßen, die zur Wahrhaftigkeit und Sorgfalt verpflichten.

Auf Nachfrage der Aargauer Zeitung (zum 02. Februar 2021) haben allerdings weder Frau Kelle noch die NZZ offizielle Informationen zur Strafanzeige oder zur Beschwerde beim Presserat erhalten. Kelle bestätigte iFamNews am 16. Februar noch einmal persönlich, dass weder eine Anzeige vorliege noch ein Gerichtsprozess drohe.

Die Posse um den Artikel von Birgit Kelle zeigt die Doppelmoral der feministischen Linken auf. Es wird behauptet, konservative Publizisten würden Minderheiten unterdrücken, bis „niemand mehr ihre Stimme hört“, aber statt den offenen Diskurs zu pflegen, wird umgehend mit dem Staatsanwalt gedroht, um jede sachliche Kritik zu unterdrücken. Und auch mit der im Pressekodex geforderten Pflicht zur Wahrhaftigkeit scheint man sich schwer zu tun, wenn man nicht vollzogene Strafanzeigen veröffentlicht.

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Tags: Birgit KelleGender-IdeologieGeschlechtsumwandlungSibel SchickTransgenderVolksverhetzung
Johann R. Porter

Johann R. Porter

Unter diesem Pseudonym schreibt ein deutschsprachiger Sozialwissenschaftler und Mitarbeiter in der Lebensschutzbewegung.

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