Sieg in GB: Pro-Life-Kampagne stoppt Abtreibungs-Gesetzesänderung

Eine parteiübergreifende Pro-Life Arbeitsgruppe hatte ihrerseits drei Änderungsvorschläge eingebracht, die das Lebensrecht der ungeborenen Kinder auf verschiedenen Wegen weiter schützen sollen.

Im Vereinigten Königreich ist eine Vorlage für eine Gesetzesänderung, die Abtreibungen erleichtert hätte, nicht zur Abstimmung gekommen.

Der Änderungsvorschlag (NC 50) war von der Parlamentarierin Diana Johnson (Labour Party) vorgelegt worden und hätte Auswirkungen auf die Health and Care Bill der Regierung gehabt. Durch den Zusatz wäre es Müttern rechtlich möglich geworden, bis zur 28. Woche Abtreibungen auch ohne einen registrierten Abtreibungsdienstleister durchzuführen.

Die großbritannische Lebensrechtsorganisation Right to Life hatte auf den abtreibungsbefürwortenden Änderungsvorschlag aufmerksam gemacht. Viele Bürger hatten daraufhin ihre Parlamentarier angeschrieben und ihren Unmut über den Gesetzesvorschlag ausgedrückt.

Eine parteiübergreifende Pro-Life Arbeitsgruppe hat ihrerseits drei Änderungsvorschläge eingebracht, die das Lebensrecht der ungeborenen Kinder auf verschiedenen Wegen weiter schützen sollen.

Zum einen sollen Abtreibungen nach der 22. Schwangerschaftswoche verboten werden, da die derzeitige Grenze von 24. Schwangerschaftswochen nicht mehr der mittlerweile früheren Lebensfähigkeit des Kindes entspricht. Frühgeborene Kinder können aufgrund immer besserer medizinischer Unterstützung nun schon ab der 22. Schwangerschaftswoche außerhalb des Mutterleibs überleben.

Weiter sollen geschlechtsspezifische Abtreibungen verboten werden. Abtreibungen behinderter Kinder, die derzeit bis zur Geburt möglich sind, sollen ab der 24. Schwangerschaftswoche verboten werden.

Obwohl auch über die drei Pro-Life Zusätze nicht abgestimmt wurde, fanden sich dennoch viele Parlamentarier, die parteiübergreifend Zustimmung für die Änderungsvorschläge zeigten und diese unterschrieben.

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