Sieg! Gerichtsurteil schränkt Pubertätsblocker in Großbritannien nahezu vollständig ein

Jugendlichen unter 16 Jahren fehlt die Reife, die Folgen der Hormontherapie abzuschätzen, Therapieform lediglich „experimentell“.

Der High-Court des Vereinigten Königreichs stellte in seinem Urteil fest, dass Jugendliche vor dem Erreichen des 16. Lebensjahres ausschließlich dann Pubertätsblocker einnehmen dürfen, wenn sie in der Lage sind, die Art der Behandlung und insbesondere ihre Folgen umfassend zu verstehen. Gleichzeitig kam das Gericht zur Auffassung, dass es für Kinder unter 13 Jahren „höchst unwahrscheinlich“ ist, eine informierte Einwilligung in die Therapie geben zu können. Auch bei  14- oder 15-jährigen sei es „zweifelhaft“, dass sie die Langzeitfolgen und -risiken verstehen können. Bei 16- bis 18-jährigen vermutet das Gericht zwar, dass die Fähigkeit zur Einwilligung vorliegen könne, fordert die Therapeuten aber hier auf, vorliegende Fälle durch das Gericht prüfen zu lassen. De-facto hat das Gericht damit die Gabe von Pubertätsblockern ohne richterliche Prüfung verboten.

Vor dem Hochgericht geklagt hatte die 23-jährige Keira Bell, die aussagte, durch die Gabe von Pubertätsblockern irreparabel geschädigt worden zu sein. Sie habe die Therapieentscheidung im Jugendalter im Übermut getroffen ohne die Risiken und Folgen abzuschätzen. Jetzt sei der Rest ihres Lebens davon beeinträchtigt. Vermutlich sei sie durch die Therapie unfruchtbar geworden.

Bell und die Organisation TransgenderTrend kommentierten, dass das Urteil „Licht auf das schlimmste und unverzeihlichste Resultat der institutionellen Vereinnahmung der Gesellschaft durch die Gender-Lobby geworfen habe: auf medizinische Experimente an gesunden Körpern von Kindern, begleitet von schwerwiegenden irreversiblen und lebenslagen Folgen.“

Das Gericht folgte dieser Kritik, indem es die Therapieformen als „experimentell“ bezeichnete. Es lägen nur begrenzte wissenschaftliche Hinweise hinsichtlich des Therapienutzens vor.

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