Selektion von behinderten Kindern verhindern – Petition gegen Bluttests

Nach dem Beschluss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen sollen vorgeburtliche Bluttests zur Identifizierung behinderter Kinder Kassenleistung werden. Nur Gesundheitsminister Spahn könnte noch intervenieren.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Nachdem der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) Mitte August entschieden hat, dass pränatale Bluttests zur Identifizierung chromosomaler Störungen ab 2022 durch die Krankenkassen übernommen werden sollen, regt sich weiterer Widerstand. Nach Stellungnahmen von Bioethik-Bischof Gebhard Fürst (Diözese Rottenburg-Stuttgart) und Susanne Wenzel (Christdemokraten für das Leben) – IFamNews hatte berichtet – wird jetzt von ProLife Europe e. V. zur Mitzeichnung einer Petition an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aufgerufen.

Die Petition mit dem Titel Nein zur Selektion von Kindern mit Behinderung! kritisiert, dass die Einordnung in lebens- und nicht-lebenswertes Leben nicht von Krankenkassen finanziert werden dürfe. Der Test ermögliche „noch leichter die vorgeburtliche Selektion von Kindern mit einer Behinderung und wird für tausende vorgeburtliche Kinder das Todesurteil sein.“

ProLife Europe weist darauf hin, dass bereits heute schon 90% der Kinder mit der Diagnose Trisomie 21 abgetrieben werden. Das Grundrecht auf Leben gelte aber auch für Menschen mit Behinderung.

Bundesgesundheitsminister Spahn hat nach dem Beschluss des G-BA noch eine zweimonatige Prüffrist zur Verfügung, während der sein Ministerium die Entscheidung des Ausschusses beanstanden kann. Die Petition ruft ihn dazu auf, den Beschluss nicht im Bundesanzeiger veröffentlichen zu lassen.

Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er ist durch den Gesetzgeber beauftragt, in vielen Bereichen über den Leistungsanspruch der Solidargemeinschaft von etwa 73 Millionen in Deutschland gesetzlich krankenversicherten Menschen rechtsverbindlich zu entscheiden.

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