Schweizer wurde wegen Social-Media-Posts inhaftiert

Der Schweizer Blasinstrumentenreparateur Emanuel Brünisholz aus Burgdorf wurde zu zehn Tagen Gefängnis verurteilt, nachdem er sich geweigert hatte, Geldstrafen für einen Facebook-Kommentar vom Dezember 2022 zu zahlen, mit dem er auf Nationalrat Andreas Glarner reagierte. In dem Beitrag hieß es: „Wenn man LGBT-Menschen nach 200 Jahren ausgräbt, findet man unter den Skeletten nur Männer und Frauen; alles andere ist eine Geisteskrankheit, die durch den Lehrplan gefördert wurde!“

Aktivisten reichten Beschwerden ein, die im August 2023 zu polizeilichen Vernehmungen und einer Verurteilung nach Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wegen öffentlicher Herabwürdigung von LGBT-Personen führten. Er erhielt eine bedingte Strafe von 2.500 Schweizer Franken, eine Geldstrafe von 500 Franken und 800 Franken Gerichtskosten.

Brünisholz erklärte, er werde nicht dafür bezahlen, eine wissenschaftliche Tatsache über das biologische Geschlecht zu äußern, was zu seiner Inhaftierung ab dem 2. Dezember 2025 führte. Der Fall hat Empörung ausgelöst, weil Artikel 261bis – der eigentlich Freiheiten schützen soll – angeblich missbraucht wird, um abweichende Meinungen zur Gender-Ideologie zu unterdrücken. Die Allianz für freie Meinungsäußerung kritisierte das Urteil und argumentierte, es untergrabe den Zweck des Gesetzes, indem es gegensätzliche Ansichten zum Schweigen bringe.

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