Während das europäische Parlament die LGBT-Ideologie zur Leitstrategie erhebt, stellt Ungarn das klassische Familienmodell unter den Schutz der Landesverfassung.
Das Ungarische Parlament billigte Mitte Dezember einen Verfassungszusatz, der die Elternschaft auf Mann und Frau festlegt. Dieser stellt fest: „Die Mutter ist eine Frau, der Vater ist ein Mann.“ Daher begründen nur die Gemeinschaft von Mann und Frau sowie die Eltern-Kind-Beziehung eine Familie.
Gleichzeitig wurde das biologische Geburtsgeschlecht als ausschlaggebend für die jeweilige Geschlechtsidentität definiert. Das individuelle Geschlecht ist daher fix und kann sich nicht im späteren Lebensverlauf wandeln oder geändert werden – wie die LGBT-Ideologie in Bezug auf Transgenderismus behauptet. „Ungarn schützt das Recht der Kinder auf ihre bei der Geburt erhaltene geschlechtliche Identität und garantiert eine Erziehung entsprechend der Werteordnung, auf der die verfassungsmäßige Identität und christliche Kultur beruhen“, formuliert dementsprechend ein weiterer Abschnitt des Verfassungszusatzes.
Ungarn schreibt so staatsrechtlich fest, was naturrechtlich offenbar ist: menschliches Leben ist zweigeschlechtlich und die gegengeschlechtliche Sexualität dient der Fortpflanzung.
Die Verfassungsänderungen wurden durch die Verabschiedung weiterer Gesetze ergänzt. War die Adoption von Kindern bisher auch Einzelpersonen und unverheirateten Paaren unter Auflagen möglich, ist sie jetzt ausschließlich verheirateten Paaren vorbehalten. Der Adoptionsvorbehalt für Familien schließt daher die Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare aus.
Das Parlament stimmte mit 134 zu 45 Stimmen für die Annahme des Verfassungszusatzes und der begleitenden Gesetze. Fünf Abgeordnete enthielten sich, 15 blieben der Abstimmung fern. Ungarn stellt sich so gegen die von der EU-Kommission jüngst gestartete europäische LGBT-Mainstreaming-Offensive.