In einem kürzlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wurde festgestellt, dass Rumänien gegen Artikel 8 der Europäischen Konvention verstößt, in dem gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit Ehen gleichgesetzt werden. Diese Entscheidung geht auf eine Klage von einundzwanzig gleichgeschlechtlichen Paaren zurück, die argumentierten, dass sie aufgrund der fehlenden rechtlichen Anerkennung ihrer Beziehung nicht die gleichen Rechte wie herkömmliche Ehepaare haben. Diese Paare wiesen auf die Nachteile des geltenden innerstaatlichen Rechts hin, wie z. B. den Ausschluss von Hypothekenprogrammen, gemeinsamer Krankenversicherung und Urlaub für Ehegatten im Trauerfall. Diese Vorteile, die verheirateten heterosexuellen Paaren gewährt werden, zeugen von einer Wertschätzung traditioneller Werte und der biologischen Realität der Ehe.
In seinem Urteil betonte der EGMR, dass keines der Argumente der rumänischen Regierung die Anliegen dieser Paare verdrängt. Darüber hinaus vertraten sie die Ansicht, dass die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften die Institution der Ehe nicht untergraben würde. Dieses Urteil wird nach einer dreimonatigen Frist rechtskräftig, so dass beide Parteien die Möglichkeit haben, vor einem höheren EGMR-Gericht Berufung einzulegen.
Rumänien, ein weitgehend konservatives Land, wird von globalistischen Organisationen wie dem Europäischen Konvent unter Druck gesetzt, die traditionellen christlichen Werte zugunsten der liberalen Werte der modernen Welt aufzugeben. Dies beginnt mit diesem Urteil, das ein souveränes Land dazu zwingen könnte, gleichgeschlechtliche Partnerschaften als rechtlich gleichwertig mit traditionellen Ehepaaren zu akzeptieren.