Portugals Verfassungsgericht: Gesetz zur Legalisierung der Euthanasie verfassungswidrig

Das Verfassungsgericht Portugals hat das vom Parlament gebilligte Gesetz zur Legalisierung der „aktiven Sterbehilfe“ abgelehnt. Sozialisten kündigen neuen Anlauf an.

Foto: Steve Brew.

Last updated on April 12th, 2021 at 09:51 am

Das portugiesische Verfassungsgericht hat das vom Parlament vorgelegte Gesetz zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe abgelehnt und an die Abgeordneten des Parlaments zurückverwiesen. Eine Mehrheit von sieben zu fünf Richtern hatte sich für die Ablehnung des Gesetzes ausgesprochen.

Die Richter begründeten ihre am 15. März getroffene Entscheidung damit, dass die Regeln, wann „Sterbehilfe“ in Anspruch genommen werden können soll, „klar, präzise und vorhersehbar“ sein müssen. Das dem Gericht vorgelegte Gesetz sei aber durch Begriffsverwendungen wie „unerträgliches Leiden“ und „schwere irreversible Schäden“ unzureichend klar formuliert und daher geeignet, Rechtsunsicherheit zu schaffen. Aus diesem Grund hatte der portugiesische Staatschef Marcelo Rebelo de Sousa das Gesetz nicht unterzeichnet und es dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

Höchstrichter Pedro Machete erklärte weiter, dass das Gesetz verfassungswidrig sei, da einige Teile der vorgelegten Rechtstexte das Prinzip der „Unverletzlichkeit des Lebens“ verletzen könnten.

Das Gesetz kann jetzt im Parlament erneut behandelt werden. Die Sozialisten, die auch die Regierung stellen, hatten schon vorab angekündigt, das Gesetz im Falle einer Zurückweisung umzuformulieren und erneut beschließen zu wollen.

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