Ein ehemaliger BBC-Direktor ist trotz des Besitzes von 832 unanständigen Bildern von Kindern nicht ins Gefängnis gekommen. Tatsächlich war Victor Melleney so schockiert, dass er nach der Verlesung des Urteils durch Richter Simon Bryan nach Luft schnappte.
Bryan verurteilte den ehemaligen Leiter der BBC-Sendungen Panorama und Question Time wegen der Bilder von Kindesmissbrauch zu einer 20-monatigen Haftstrafe und zu einer zweimonatigen Haftstrafe wegen Waffendelikten, setzte die Strafe jedoch wegen seines schlechten Gesundheitszustands infolge eines kürzlichen Herzinfarkts aus.
Melleney trug einen Morgenmantel, als er am Morgen des 15. Oktober 2018 in seinem Haus in Kensington verhaftet wurde. In seiner Tasche befand sich eine tragbare silberne Festplatte, auf der sich die belastendsten Beweise befanden: 612 der insgesamt 832 Bilder befanden sich darauf. Der 76-Jährige sagte, er habe keine Ahnung, wie das illegale Material dorthin gekommen sei, und erklärte, er habe “kein Interesse” an den gefundenen Bildern. Vor Gericht wurde auch bekannt, dass Melleney süchtig nach “legaler Pornografie” war. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten auch illegale Elektroschocker und eine Waffe, die giftige Gase freisetzt.
Melleney muss sich einer 40-tägigen Reha unterziehen und wird für 10 Jahre in ein Register für Sexualstraftäter eingetragen. Aber keine Gefängnisstrafe.
Richter Bryan sagte: “Sie sind 76 Jahre alt und aufgrund einer Herzerkrankung bei schlechter Gesundheit. Sie hatten einen Herzinfarkt und lagen eine Zeit lang auf der Intensivstation. Eine Gefängnisstrafe wäre eine besondere Herausforderung. Ich muss an die Covid-19-Pandemie denken und an die Haftbedingungen einer relativ kurzen Freiheitsstrafe… Sie werden mit der Schande und Schmach leben müssen, die Sie auf sich geladen haben.” Als Melleney das Urteil hörte, zuckte er schockiert zusammen.
Letzten Monat befand ein Geschworenengericht nach fast neunstündiger Beratung Melleney des Besitzes unanständiger Bilder von Kindern für schuldig. Die Geschworenen befanden ihn auch in drei anderen Anklagepunkten für nicht schuldig: Anfertigung unsittlicher Fotos von Kindern, Besitz eines extrem pornografischen Bildes und Besitz eines verbotenen Bildes.