Paukenschlag in Italien: Referendum zu Sterbehilfe ist verfassungswidrig

Das Gericht hat entschieden, dass durch die allgemeine Freigabe der Sterbehilfe der verfassungsrechtliche Schutz des menschlichen Lebens nicht gewährleistet werde, „insbesondere im Hinblick auf schwache und verletzliche Personen.“

Das Verfassungsgericht Italiens hat Mitte Februar entschieden, kein Referendum zur Legalisierung der Euthanasie zuzulassen. Aktivistengruppen hatten dazu im vergangenen Jahr mehr als 750.000 Unterschriften gesammelt (IFamNews hatte berichtet).

Nach italienischem Recht sind aktive und passive Sterbehilfe verboten und können mit Haftstrafen zwischen fünf und zwölf Jahren geahndet werden. 2019 hatte das Verfassungsgericht Sterbehilfe in engen Ausnahmen erlaubt. Dazu müssen die Personen „an einer irreversiblen Erkrankung leiden, die körperliches und psychisches Leid verursacht, das sie als unerträglich empfinden“, von lebenserhaltenden Maßnahmen abhängig sein, gleichzeitig aber noch informiert in den Suizid einwilligen können.

Das Gericht hat nun aber entschieden, dass durch die allgemeine Freigabe der Sterbehilfe der verfassungsrechtliche Schutz des menschlichen Lebens nicht gewährleistet werde, „insbesondere im Hinblick auf schwache und verletzliche Personen.“

Die Befürworter der Sterbehilfe kündigten als Reaktion auf das Urteil an, sich für eine Gesetzesänderung durch das Parlament einzusetzen.

Durch das Verfassungsgerichtsurteil bleibt Italien von den negativen gesellschaftlichen Entwicklungen anderer Länder, in denen Euthanasie erlaubt ist, vorerst verschont. So wurden nach erst kürzlich veröffentlichten Zahlen in den Niederlanden 2020 rund 7000 Menschen durch die legalisierte Euthanasie getötet. Dies entspricht einem Anstieg von 9,1% zum Vorjahr (IFamNews hatte berichtet).

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