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Neueste EU-Resolution deklariert Schutz ungeborenen Lebens zum Verbrechen

So unglaublich es auch klingen mag, eine Frau an der Durchführung einer Abtreibung zu hindern, ist für die Europäische Union nun ein Akt von geschlechtsspezifischer Gewalt und verletzt die Menschenrechte der Frauen

Carlos Beltramo von Carlos Beltramo
15 Oktober, 2021
in Breaking News, Politik, Vordergrund
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Neueste EU-Resolution deklariert Schutz ungeborenen Lebens zum Verbrechen
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Am 16. September 2021 verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution zur Neudefinition des Straftatbestands der „geschlechtsspezifischen Gewalt“ in Europa.

Wie schon in der Vergangenheit umfasst die neue Resolution entsetzliche an Frauen begangene Straftaten wie Femizid, Zwangsehe, Menschenhandel oder Genitalverstümmelung. Aber es wurde darüber hinaus auch ein neues „Verbrechen“ aufgenommen: der Schutz ungeborenen Lebens. So unglaublich es auch klingen mag, eine Frau an der Durchführung einer Abtreibung zu hindern, ist für die Europäische Union nun ein Akt von geschlechtsspezifischer Gewalt und verletzt die Menschenrechte der Frauen. Diese Resolution ist ein weiterer Vorstoß, um die Abtreibung als Menschenrecht durchzusetzen. Angefangen hatte es vor einigen Monaten mit dem Matic-Bericht, über den wir in einem Beitrag im Weekly Briefing des Population Research Institute (PRI) berichtet haben.

In der neuen Entschließung wird argumentiert, dass die Einschränkung der „sexuellen und reproduktiven Gesundheit“ eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt darstellt. So sehr Abtreibungsbefürworter und Progressive es auch zu verbergen suchen, „sexuelle und reproduktive Gesundheit“ umfasst neben der Bereitstellung von Verhütungsmitteln auch die Förderung und die staatliche Finanzierung von Abtreibungen. Die vorliegende Entschließung des Europäischen Parlaments bekräftigt den Gedanken, dass Abtreibung Teil der reproduktiven Gesundheit ist.

Eine extrem lebensfeindliche Aussage findet sich in der Empfehlung Nr. 39 der Resolution. Dort heißt es wörtlich:

Das Europäische Parlament, „hebt hervor, dass auch Reproduktionszwang und die Verweigerung von sicheren und legalen Versorgungsleistungen bei Abtreibungen eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt darstellen; betont, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wiederholt festgestellt hat, dass durch restriktive Abtreibungsgesetze und die mangelhafte Umsetzung die Menschenrechte von Frauen verletzt werden; betont, dass die Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen sowie deren Möglichkeit, freie und unabhängige Entscheidungen über ihren eigenen Körper und ihr eigenes Leben zu treffen, Voraussetzungen für ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit, für die Gleichstellung der Geschlechter und für die Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt sind; verurteilt aufs Schärfste die Angriffe auf die Rechte der Frauen und auf die Gleichstellung der Geschlechter in der Union, insbesondere die Rückschläge im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit der Frauen und ihrer damit verbundenen Rechte sowie das De-facto-Verbot von sicheren und legalen Abtreibungen in Polen.“

Es sei daran erinnert, dass aufgrund der Organisationsform der Europäischen Union die Entschließungen des Europäischen Parlaments nicht automatisch in jedem europäischen Land als Gesetze umgesetzt werden. Es handelt sich um Empfehlungen, die die Mitgliedstaaten im jeweils eigenen Hoheitsgebiet umsetzen können, aber nicht müssen. Meistens werden die EU-Resolutionen in allen Mitgliedstaaten ohne Schwierigkeiten umgesetzt. Wenn ein Staat dies jedoch nicht oder nur teilweise tun will, wird die EU-Resolution von Brüsseler Bürokraten dazu genutzt, Druck auf diesen Staat auszuüben, indem sie ihm eine geringere Beteiligung an den Verwaltungsorganen der Europäischen Union einräumen –  darunter sehr wichtigen Organe und Gremien, wie die Europäischen Kommission oder die Euro-Gruppe, die über die Verwendung der Steuergelder der Europäer entscheidet.

Kurzum, die offizielle Empfehlung des Europäischen Parlaments an die EU-Staaten ist es, die Abtreibung zu legalisieren und zuzustimmen, dass die Länder, in denen Abtreibung nicht erlaubt ist, die Menschenrechte der Frauen verletzen.

In mehreren Abschnitten dieser Entschließung ist nicht nur von Frauen, sprich Erwachsenen, die Rede, sondern auch von Mädchen, sprich Minderjährigen. Im Grunde genommen wird den Mitgliedstaaten damit nahegelegt, Teenagern zu Abtreibungen zu verhelfen – und zwar unter der Drohung, dass sie geschlechtsspezifische Gewaltverbrechen begehen, wenn sie dies nicht tun.

Die Resolution wurde mit 427 Ja-Stimmen, 119 Nein-Stimmen und 140 Enthaltungen angenommen. Die Mitarbeiter des PRI-Europabüros trafen sich mit Vertretern des Europäischen Parlaments, welche bestätigten, dass eine tiefe Kohäsionskrise unter den Abgeordneten der Europäischen Volkspartei herrscht. Bislang galt die Europäische Volkspartei als konservative Partei, als Schutzwall gegen die Angriffe der Linken, vertreten durch die Sozialdemokratische Partei Europas, und deren Verbündete, wie Kommunisten und Grüne.

Aber jetzt hat die Volkspartei keine Argumente zum Schutz des Lebens – und schweigt. Gewiss, die linken Progressiven mischen der Resolution gute und berechtigte Anliegen – wie zum Beispiel, Frauen vor Menschenhandel oder Genitalverstümmelung zu beschützen – das eigentliche Ziele ihrer Agenda unter, das da lautet: die Abtreibung in ganz Europa zu legalisieren. Doch Parteien wie Vox in Spanien, Fidesz in Ungarn (die Partei von Ministerpräsident Viktor Orban) oder Recht und Gerechtigkeit in Polen haben die Falle erkannt und gegen die Resolution gestimmt. Leider haben jedoch linke Abgeordnete zusammen mit einigen Abgeordnete der Europäischen Volkspartei, die sich selbst als progressiv bezeichnen, die Mehrheit erreicht.

In der Resolution wird als eines der Ziele genannt, mehr Druck auf die europäischen Länder in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt auszuüben. Bisher wurde geschlechtsspezifische Gewalt in Europa durch die „Istanbul-Konvention“ von 2011 definiert. Wie in der Resolution selbst eingeräumt wird, besteht das Problem darin, dass Länder wie Bulgarien, die Tschechische Republik, Ungarn, Lettland, Litauen und die Slowakei sie noch nicht ratifiziert haben. Schlimmer noch: Polen hat angekündigt, aus der Konvention auszutreten.

Vielleicht ist das der Grund, warum Polen in der Resolution direkt angegriffen wird, gilt doch in dem osteuropäischen Land ein Gesetz, das den Schwangerschaftsabbruch in vielerlei Hinsicht einschränkt. Es sei daran erinnert, dass der Oberste Gerichtshof Polens im Oktober 2020 entschieden hat, dass eine Abtreibung bei Fehlbildungen des ungeborenen Kindes nicht legal ist, womit das polnische Gesetz klar Stellung zum Lebens- und Kinderschutz bezog. Die Mehrheit der polnischen Bevölkerung unterstützte diesen Schritt, aber unter den Progressiven Europas wurde er als vermeintlicher Rückschritt für die Frauenrechte angesehen. In besagter Resolution wird Polen offiziell angegriffen, was ein weiteres Zeichen dafür ist, dass die Offensive der EU zugunsten der Abtreibung ernst zu nehmen ist. Es handelt sich somit um eine erneute gegen Polen gerichtete Drohung vonseiten einer Gruppe Bürokraten, die nur an die Durchsetzung ihrer progressiven Agenda denken. Ähnliches geschieht bereits in Ungarn.

Doch man will nicht nur die Staaten unter Druck setzen. Man will auch zivilgesellschaftliche Organisationen bekämpfen, die sich für Lebensschutz und gegen Abtreibung einsetzen. Die Resolution „verurteilt die Tätigkeiten von Anti-Gender- und Anti-Feminismus-Bewegungen in Europa und weltweit, die die Rechte von Frauen […], einschließlich sexueller und reproduktiver Rechte, systematisch angreifen und darauf abzielen, bestehende Gesetze zu deren Schutz aufzuheben, wodurch sie die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit gefährden.“

Wir Abtreibungsgegner sind im Europaparlament nicht gern gesehen und unsere Meinung muss von den europäischen Staaten unterdrückt werden. Die Begründung? Angeblich respektieren wir nicht das Menschenrecht auf Abtreibung – das es in Wirklichkeit nicht gibt, das die Resolution aber in mehreren Absätzen durchzusetzen versucht – und „stacheln zum Hass auf“. Wir Abtreibungsgegner sind ins Fadenkreuz einer Verfolgungspolitik geraten, die gerade erst begonnen hat und in den nächsten Jahren sicher zunehmen wird. Dies wird in der Entschließung durch Benennung der nächsten Schritte, die die europäischen Länder unternehmen sollten, klar zum Ausdruck gebracht. So sollen die Mitgliedstaaten Verbrechen „geschlechtsspezifischen Gewalt“ stärker verfolgen, „mit besonderem Augenmerk auf die wachsenden Anti-Gender-, Anti-LGBTIQ+- und Anti-Feminismus-Bewegungen hin, die gut organisiert sind und einen grenzüberschreitenden Charakter haben.“ Eine dieser Gruppen ist das Population Research Institute (PRI), wie aus dem im Juni 2021 veröffentlichten Bericht Tip of the Iceberg hervorgeht, der von Neil Datta, dem Sekretär des Europäischen Parlamentarischen Forums für sexuelle und reproduktive Rechte, verfasst wurde. Nimmt man den Bericht von Mátic hinzu, ergibt sich eine jämmerliche Bestandsaufnahme: Alles zielt darauf ab, Abtreibung immer mehr zu verbreiten und all diejenigen loszuwerden, die versuchen, diesen europäischen Völkermord ein für alle Mal zu beenden.

Tags: AbtreibungEuropäisches ParlamentFrauenrechtegeschlechtsspezifische GewaltReproduktive RechteSexuelle Rechte
Carlos Beltramo

Carlos Beltramo

Carlos Beltramo has a degree in Philosophy from UPAEP (Mexico) and a PhD in Education from the University of Navarra. He is Coordinator of the Area "Education of Character and Affectivity" within the Project Education of Affectivity and Human Sexuality of the Culture and Society Institute (ICS), at the University of Navarra. He is the Academic Director of ALAFA. He has been the author of the subjects "Anthropological Bases of Bioethics" and "Anthropology of Human Sexuality" in the Master in Bioethics, Fundación Universitaria Iberoamericana (FUNIBER). His books on character education for children and adolescents have been translated into English, French, German and Korean.

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