Gendersprache: Verlage dürfen Texte nicht gegen den Willen der Autoren gendern

Der Verlag hatte in dem Artikel das Wort „Zeichner“ in „zeichnende Person“ geändert.

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass ein Verlag die nicht gegenderte Fassung eines Artikels wiederherstellen muss. Er hatte den Artikel gegen den Willen der Autorin gegendert.

Der Verlag hatte in dem Artikel das Wort „Zeichner“ in „zeichnende Person“ geändert. Die Autorin hatte den Verlag mehrfach ausdrücklich darauf hingewiesen, keine Änderung zur Gendersprache zu unterstützen. Der Verlag hatte dem zunächst entsprochen, den Text dann aber nach der Freigabe durch die Autorin doch noch verändert und in Genderfassung veröffentlicht.

Die Autorin klagte daraufhin vor dem Landgericht Hamburg wegen Urheberrechtsverletzung und gewann. Der Verlag muss die Online-Version des Artikels jetzt wieder ändern und muss ferner vier Fünftel der Prozesskosten tragen.

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