Gender-Sprachzwang bei Audi: Kläger legt Berufung ein

Die Klage des Mitarbeiters war Ende Juli vom zuständigen Landgericht Ingolstadt abgelehnt worden. Es gebe für den Mitarbeiter kein Recht, „in Ruhe gelassen zu werden“, so der Vorsitzende Richter in der ersten Instanz.

Last updated on November 14th, 2022 at 12:14 pm

Die Klage eines Volkswagen-Mitarbeiters gegen die Pflicht zur Benutzung der Gendersprache durch den Automobilhersteller Audi geht in die nächste Instanz.

Audi hatte im März 2021 einen Gender-Leitfaden veröffentlicht, der seinen Mitarbeitern die Verwendung der Gendersprache vorschreibt. Ein Mitarbeiter des Mutterkonzerns Volkswagen, der in gemeinsamen Arbeitsgruppen arbeitet und daher von der Sprachregelung direkt betroffen ist, wollte die Regelung nicht hinnehmen und legte Klage ein (IFamNews hatte berichtet).

Die Klage des Mitarbeiters war Ende Juli vom zuständigen Landgericht Ingolstadt abgelehnt worden, der Kläger habe keinen Anspruch auf Unterlassung: er sei zur aktiven Nutzung des Leitfadens nicht verpflichtet, da er nicht für Audi selber arbeite. Eine passive Betroffenheit sah das Gericht ebenfalls als nicht gegeben. Es gebe für den Mitarbeiter kein Recht, „in Ruhe gelassen zu werden“, so der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung.

Gegen das Urteil hat der Mitarbeiter jetzt Berufung eingelegt. Diese wird in den nächsten Monaten vor dem Oberlandesgericht München verhandelt werden.

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