Deutsche Bischöfe machen „sexuelle Identität“ zur Privatsache im Arbeitsrecht für Kirchenangestellt

Neue Gesetzgebung bedeutet, dass Laienmitarbeiter nicht mehr der kirchlichen Morallehre zustimmen müssen, sondern ihre sexuelle Identität frei ausleben können, egal in welcher Funktion sie für die Kirche arbeiten.

Bishop Georg Bätzing/Bild: Tobias Steiger, RNS

Nur wenige Tage nach ihrem Besuch bei Papst Franziskus hat die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) das kirchliche Arbeitsrecht gelockert, so dass allen Mitarbeitern der katholischen Kirche in Deutschland nicht mehr mit Kündigung gedroht wird, wenn sie geschieden und wiederverheiratet sind oder in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung leben, wie National Catholic Register berichtet.

Wie die Deutsche Bischofskonferenz mitteilte, wurde das neue Gesetz mit der Bezeichnung „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ bei der Vollversammlung der Bischöfe in dieser Woche mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet.

Die Katholische Kirche in Deutschland ist größter Arbeitgeber nach der Regierung und das Gesetz wird ca. 800.000 Laienangestellte betreffen.

Die neue Gesetzgebung bedeutet, dass Laienmitarbeiter, die früher einem Moralkodex zustimmen mussten, nun als Privatangelegenheit betrachtet werden und die Kirche als Arbeitgeberin ihnen keine Beachtung schenken wird.

„Der Kernbereich des Privatlebens, insbesondere Beziehungen und Intimität, unterliegt nicht der rechtlichen Bewertung“, heißt es in dem Gesetz. Er schließt damit, dass „solange sie eine positive Einstellung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums mitbringen [und] den christlichen Charakter der Institution respektieren.“

Diese Zersetzung der christlichen Sozial- und Morallehre ist Teil des viel kritisierten Synodalen Wegs, den die deutschen Bischöfe auch gegen den Gegenwind aus dem Vatikan weiter bestreiten.

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