Bundestag: Therapie von Homosexuellen jetzt strafbar

Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend ein weitreichendes Verbot von „Konversionsbehandlungen“ von Menschen mit homosexuellen Neigungen.

Ein neues Gesetz, das am Donnerstagabend im Bundestag verabschiedet wurde macht jede Art der von „Konversionsversuchen“ an Minderjährigen mit ungewollten homosexuellen Neigungen strafbar.

Das Gesetz verurteilt richtigerweise jeden, der durch Zwang, Drohung oder Täuschung einen jungen Menschen zu einer „Umpolung“ verhelfen will. Bei Bruch des Gesetzes drohen Gefängnisstrafen von bis zu einem Jahr oder Bußgeld in Höhe von 30,000 Euro. Auch verboten ist die Werbung für derlei Therapien. Problematisch wird es dabei, da das Gesetz auch solche Jugendliche betrifft, die Rat suchen, um unerwünschte Neigungen abzugewöhnen, da diese Fällen mit Misshandlungen gleichgesetzt und vermengt werden.

Jens Spahn, Gesundheitsminister (CDU), ist der Überzeugung: Homosexualität sei keine Krankheit. „Daher ist schon der Begriff Therapie irreführend,“ so Spahn. Durch Behandlungen entstehe schweres körperliches und seelisches Leid. „Wo keine Krankheit ist, braucht es auch keine Therapie.“ Mit dem Gesetz komme zum Ausdruck, „dass wir jeden so akzeptieren, wie er ist“, fügte Spahn hinzu.

Das Verbot ist umspannender als nur jene zu bestrafen, die körperliches oder psychisches Leiden verursachen. Es beschränkt die eigene Entscheidung junger Menschen, Rat aufzuszchen und droht mit Strafen gegen Eltern, die ihre Kinder dabei fördern, da es sich angeblich um eine Verletzung der „Erziehungspflicht“ handele. „Wer eigene Kinder den gefährlichen Umpolungsversuchen unterzieht, verletzt seine Fürsorgepflichten ohne Wenn und Aber,“ kommentiere Jens Brandenburg (FDP) das neue Gesetz.

Es ist ein weitreichender Sieg der Homo-Lobby und eine Verletzung des Elternrechts auf Erziehung ihrer Kinder. Auch bildet das Gesetz einen Bruch mit der Religionsfreiheit, wenn man bedenkt, dass Gebete wie Exorzismen als „Umpolungsversuche“ gelten. Lobbygruppen werden alles an den Tag legen, um den Begriff „Umpolungstherapie“ so weit wie möglich zu verstehen und rechtlich anzuwenden. Dabei könnte sogar Aufklärung als strafbar gelten – wenn Psychologen oder Psychotherapeuten beispielsweise über mögliche Schäden homosexueller Handlungen aufklären wollen – was als Überzeugungsversuch durch Argumente für eine „Umpolung“ verstanden werden könnte.

Und während es offensichtlich ist, dass der tatsächliche Schädigung von Kindern mit homosexuellen Neigungen durch die Eltern verurteilt werden muss, zielt dieses Gesetz auf die elterlichen Rechte ab, die sich bemühen, sich gut um ihre Kinder zu kümmern. Es entzieht den Eltern die Möglichkeit, die Propaganda zu bekämpfen, die von den Schulen auf Geheiß von Lobbyisten über sexuelle Hemmung und das Nachgeben sexueller Triebe gelehrt wird, selbst wenn die Eltern tief verwurzelte religiöse Überzeugungen haben, die eine andere sexuelle Ethik erfordern.

Der Schutz durch das gegenwärtige Strafrecht sei unzureichend, da das „spezifische Unrecht, das Verhaltensweisen im Umfeld von Konversionsbehandlungen begründet, nicht vollumfänglich erfasst werde.“ Psychische Einwirkungen würden erst dann erfasst werden, wenn die Gesundheitsbeschädigung eingetreten sei. Diese Verletzungen dürfen – laut dem neuen Gesetz – „weder durch Berufs-, Therapie-, noch Religionsfreiheit gerechtfertigt werden.“

Immerhin darf eine Heilungsbehandlung noch durchgeführt werden, wenn eine erwachsene Person, im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte, eine solche Behandlung wünscht. Der LSVD (Verband der Lesben und Schwulen Deutschlands) hat bereits angekündigt, sich für eine Ausweitung des Gesetzes einzusetzen. Er will eine Konversionstherapie ohne Ausnahme für illegal erklären lassen. Unterstützung bekommen sie von den Grünen: Ulle Schauws – Sprecherin für Queer-Politik – äußerte bereits eine Verschärfung des Gesetzes zu fordern.

Gesundheitliche Schäden von Kindern und Jugendlichen werden dabei außer Acht gelassen. In den letzten Jahren wurden in fast allen Bundesländern die Themen Gender, „sexuelle Vielfalt“ und Transsexualität in den Schulunterricht eingeführt, teils mit extrem graphischen und ideologischen Inhalten. Man fragt sich, welche Vorteile eine „Sexualaufklärung“ bringe, bei der die Politik in Klassenzimmer eingreift und Kindern ihre Kindheit stiehlt, selbst wenn man die Schäden einer Frühsexualisierung außer Acht lässt. Warum überlässt man nicht den Eltern, diesen entscheidenden Aspekt der Erziehung ihrer Kinder? Die Sexualität wird in Schulen als Lust- und Energiequelle propagiert und zwar schon ab frühestem Kindesalter. 2015 musst Schulmaterial „Echte Vielfalt unter dem Regenbogen“ zurückgezogen werden, weil die „nicht für Schulen geeignet“ war – der Elternprotest hatte gesiegt.

Dass Kinder – in Phasen der Unsicherheit ihres Heranwachsens – dann leichte Beute für Ideologen werden, ist praktisch vorprogrammiert. Das neue Gesetz wird es erschweren, Kindern eine integrierte und natürliche Sexualität näher zu bringen und sie durch unsichere Phasen zu begleiten.

Das Gesetz soll Mitte des Jahres in Kraft treten.

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