Bericht zeigt, dass acht Säuglinge, die Abtreibungsversuche überlebt haben, in Minnesota dem Tod überlassen wurden

Ein aktueller Bericht macht auf einen beunruhigenden Trend in Minnesota aufmerksam. Er enthüllt, dass mindestens acht Säuglinge, die Abtreibungsversuche überlebt haben, dem Tod überlassen wurden.
Daten des Gesundheitsministeriums des Bundesstaates decken diese alarmierende Tatsache auf und führen sie auf umgangene lebenserhaltende Maßnahmen zurück, die diese Kinder nach der Geburt retten sollten.
Nach einem Gesetz aus dem Jahr 2015 war Minnesota verpflichtet, Fälle von Lebendgeburten nach einem Abtreibungsversuch und das anschließende Ergebnis zu melden.
Der Bericht nennt fünf solcher Fälle zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2021 und drei im Jahr 2019, in denen keine Anstrengungen oder lediglich “Komfortmaßnahmen” unternommen wurden, um das Überleben der Babys zu sichern.
Der frühere Präsident Donald Trump hat während seiner Amtszeit das Problem angesprochen, indem er auf das Vorkommen von Abtreibungen nach der Geburt in bestimmten Bundesstaaten hinwies, eine Behauptung, die von Sendern wie CNN oft als falsch zurückgewiesen wurde.
Die jüngsten Enthüllungen aus Minnesota liefern jedoch Beweise, die Trumps Behauptung stützen.
Tim Walz, Demokrat und Vizepräsidentschaftskandidat in Minnesota, hat die Meldepflicht im Mai 2023 faktisch außer Kraft gesetzt, indem er die spezifische Anforderung, das Leben eines Säuglings zu retten, durch eine vage Bestimmung zur “Betreuung” ersetzt hat.
Die demokratische Präsidentschaftskandidatin Kamala Harris hat noch keine klaren Grenzen für Abtreibungen oder Schutzmaßnahmen für das Ungeborene durchgesetzt, was auf eine uneingeschränkte Abtreibung in ihrem Wahlkampf hindeutet.
Die beunruhigenden Daten unterstreichen den dringenden Handlungsbedarf und die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen, um das Überleben von Säuglingen zu sichern, die nach erfolglosen Abtreibungen lebend geboren werden, und die Notwendigkeit, auf ein gesetzliches Verbot der Abtreibung zu drängen.

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