Arizona: Staatsanwalt kritisiert Gouverneurin Katie Hobbs, die Strafverfolgung von Abtreibungsfällen einschränkt

Die Gouverneurin von Arizona, Katie Hobbs, wurde von 12 der 15 Bezirksstaatsanwälte des Staates zurückgewiesen, weil sie eine Verfügung unterzeichnet haben, die ihre Möglichkeiten zur Verfolgung von Abtreibungsfällen einschränkt.

Die Gouverneurin von Arizona, Katie Hobbs, wurde von 12 der 15 Bezirksstaatsanwälte des Staates zurückgewiesen, weil sie eine Verfügung unterzeichnet haben, die ihre Möglichkeiten zur Verfolgung von Abtreibungsfällen einschränkt. Die Anwälte haben Hobbs aufgefordert, die Anordnung rückgängig zu machen. Sie argumentieren, dass sie in ihre Pflichten als gewählte Beamte eingreift und einen ungerechtfertigten Eingriff in ihr Ermessen darstellt. Ein Sprecher von Hobbs erklärte daraufhin, dass die Gouverneurin die Anordnung nicht zurücknehmen werde und betonte, dass sie sich für die “reproduktiven Freiheiten” in Arizona einsetzen werde.

Die am 22. Juni unterzeichnete Verfügung gibt dem Generalstaatsanwalt Kris Mayes die Befugnis, jeden Versuch einer Strafverfolgung im Zusammenhang mit den staatlichen Abtreibungsgesetzen zu bearbeiten. Außerdem verbietet es den staatlichen Behörden, Ermittlungen zu mutmaßlichen Verstößen in anderen Staaten zu unterstützen und verbietet die Auslieferung von Personen, die beschuldigt werden, gegen die Abtreibungsgesetze anderer Staaten verstoßen zu haben. Kritiker, wie die Staatsanwältin von Maricopa County, Rachel Mitchell, argumentieren, dass die Anordnung eine Überschreitung der Befugnisse durch das Büro des Gouverneurs darstellt, da der Ermessensspielraum der Strafverfolgung bei den lokalen gewählten Beamten verbleiben sollte.

Abtreibungen sind in Arizona derzeit bis zu den ersten 15 Wochen der Schwangerschaft nach einem Gesetz von 2022 erlaubt. Letztes Jahr entschied das Berufungsgericht von Arizona, dass Abtreibungsärzte nicht auf der Grundlage eines Gesetzes aus der Zeit vor der Gründung des Bundesstaates 1864 belangt werden können, das fast alle Abtreibungen kriminalisiert. Das Gesetz war bereits seit Jahrzehnten aufgrund der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in der Rechtssache Roe v. Wade nicht mehr durchsetzbar.

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