Ein argentinischer Bundesrichter hat die Anwendung des im Januar verabschiedeten Gesetzes zur Legalisierung der Abtreibung im gesamten argentinischen Staat ausgesetzt.
Der Bundesrichter von Mar del Plata, Alfredo López, hat damit einer einstweiligen Verfügung eines argentinischen Bürgers stattgegeben. Dieser stellte die Verfassungsmäßigkeit des Abtreibungsgesetzes in Frage und argumentierte, dass das neue Abtreibungsgesetz „gegen die internationalen Verpflichtungen verstoßen würde, die der argentinische Staat im Hinblick auf den umfassenden Schutz des Rechts auf Leben von der Empfängnis an übernommen hat.“
Der argentinische Kongress hatte im Januar des Jahres Abtreibungen bis zur 14. Schwangerschaftswoche legalisiert (IFamNews berichtete).
Der Bundesrichter wies in seiner Entscheidung darauf hin, dass der Oberste Gerichtshof Argentiniens „in vorangegangenen Entscheidungen das Recht zur Erhaltung der Gesundheit – welches im Recht auf Leben eingeschlossen ist – bestätigt und auf die dringende Verpflichtung der öffentlichen Ordnung hingewiesen hat, dieses Recht mit aktiven Maßnahmen zu gewährleisten.“
López erklärte weiter, dass der Oberste Gerichtshof erklärt hat, „dass das Recht auf Leben das erste Recht der menschlichen Person darstellt, das von der nationalen Verfassung anerkannt und sichergestellt wird.“ Die Bundesregierung ist daher dazu verpflichtet, die Anwendung des Gesetzes auszusetzen, bis der Oberste Gerichtshof die Sache endgültig entschieden hat.
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