„Wenn menschliches Leben Nützlichkeitserwägungen unterzogen wird, ist Protest notwendig“

Deutsche Bischofskonferenz unterstützt Marsch für das Leben am 17. September 2022 in Berlin

Bishop Georg Bätzing/Bild: Tobias Steiger, RNS

Last updated on November 14th, 2022 at 12:20 pm

Mit einem Grußwort unterstützt die Deutsche Bischofskonferenz den Marsch für das Leben am kommenden Samstag.

Bischof Bätzing verweist darin auf die vielfältigen Gefährdungen, denen das menschliche Leben ausgesetzt sein kann, insbesondere „für die Phasen des menschlichen Werdens und Vergehens“ am Lebensanfang, wenn der Mensch „mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle entsteht“, und am Lebensende, „wenn ihn seine körperlichen und geistigen Kräfte wieder verlassen“.

Für aktuell besonders bedrohlich erachtet Bischof Bätzing die „vorgeburtliche Selektion, die sich an vordergründigen Maßstäben ausrichtet“ und eine inakzeptable Anmaßung sei. Christen müssten protestieren, wenn menschliches Leben „Nützlichkeitserwägungen“ unterzogen werde, sei es vor der Geburt oder am Lebensende. „Ich danke Ihnen herzlich für Ihren beharrlichen Einsatz und bin Ihnen aus Limburg, wo wir das Kreuzfest feiern, in Gedanken und Gebet verbunden.“

Folgend das Grußwort im Volltext:

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Grußwort von Bischof Dr. Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, zum „Marsch für das Leben“ am 17. September 2022 in Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,

regelmäßig ruft der Bundesverband Lebensrecht e. V. dazu auf, im Herbst für das gefährdete Leben auf die Straße zu gehen. Der diesjährige „Marsch für das Leben“ findet am 17. September 2022 in Berlin statt. Schon seit vielen Jahren ist der „Marsch für das Leben“ damit zu einem augenfälligen Zeichen des Einsatzes für das Lebensrecht eines jeden Menschen geworden. Ich danke Ihnen herzlich für Ihren beharrlichen Einsatz und bin Ihnen aus Limburg, wo wir das Kreuzfest feiern, in Gedanken und im Gebet verbunden.

Wir wissen nur zu gut, dass das menschliche Leben vielfältigen Gefährdungen ausgesetzt sein kann. Dies gilt insbesondere für die Phasen des menschlichen Werdens und Vergehens. Am Lebensanfang, wenn der Mensch mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle entsteht, ist er umfassend auf den Schutz der Mutter und der sich um sein Aufwachsen sorgenden Erwachsenen angewiesen. Auch am Lebensende des Menschen, wenn ihn seine körperlichen und geistigen Kräfte wieder verlassen, ist er unweigerlich erneut auf Personen angewiesen, die sich ihm zuwenden.

Für die Kirche ist es dabei Gewissheit, dass Gott keinen Menschen zurücklässt. Jeder Mensch ist von Gott um seiner selbst willen gewollt und geliebt. In Jesus Christus ist Gott selbst Mensch geworden und hat durch seine Zuwendung insbesondere zu den scheinbar Unperfekten, Ausgestoßenen und Armen vorgelebt, dass sich der Einsatz für jeden Menschen lohnt. Christus ist zu unser aller Erlösung diesen Weg sogar bis zu seinem Tod am Kreuz gegangen.

Soll sein Handeln Vorbild für uns sein, wird etwa eine vorgeburtliche Selektion, die sich an vordergründigen Maßstäben ausrichtet, zu einer für Christinnen und Christen inakzeptablen Anmaßung. Christinnen und Christen müssen protestieren, wenn menschliches Leben ,Nützlichkeitserwägungen‘ unterzogen wird, sei es vor der Geburt oder am Lebensende.

Daher weisen seit vielen Jahren auch die beiden großen Kirchen auf die Bedeutung des Einsatzes für besonders schützenswertes Leben hin. Die Woche für das Leben gehört zu den ältesten ökumenischen Aktionen in Deutschland.

Setzen wir uns also gemeinsam für das gefährdete Lebe n ein. Für den „Marsch für das Leben” am 17. September 2022 in Berlin wünsche ich Ihnen Gottes Segen.

Dr. Georg Bätzing

Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz

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