„Unerhörter Angriff auf die Bürgerrechte“: Lebensschützer in Großbritannien kritisieren Annahme einer Gesetzesänderung zur landesweiten Einrichtung von Bannmeilen rund um Abtreibungskliniken

„Das Parlament hat buchstäblich Mitgefühl kriminalisiert – und das, ohne darüber abzustimmen. (…) Die Gedankenkriminalität ist im Vereinigten Königreich inzwischen sehr real“, bemerken Lebensschützer.

Last updated on Februar 17th, 2023 at 03:26 pm

Die Gesellschaft zum Schutz des ungeborenen Lebens (Society for the Protection of the Unborn Children, SPUC) hat die Annahme einer Gesetzesänderung durch das britische Oberhaus zur landesweiten Einrichtung von sogenannten Bannmeilen rund um Abtreibungskliniken scharf kritisiert.

„Dies ist ein schwarzer Tag für die Demokratie und die grundlegenden bürgerlichen Freiheiten. Gewöhnliche, friedliche Bürger werden nun als Kriminelle gebrandmarkt und mit lähmenden Geldstrafen belegt, nur weil sie in der Öffentlichkeit beten und Frauen in Not Hilfe anbieten. Das Parlament hat buchstäblich Mitgefühl kriminalisiert – und das, ohne darüber abzustimmen“, kommentierte Alithea Williams, eine Sprecherin der SPUC, die Zustimmung des Oberhauses zur Gesetzesänderung.

Der Änderungsantrag zum Gesetz über die Öffentliche Ordnung war zuerst von der Abgeordneten der Labour-Partei Stella Creasy im Unterhaus eingebracht worden. Er sieht vor, Menschen das Gebet und das Anbieten von Hilfen für Frauen, die eine Abtreibung in Erwägung ziehen, in der Nähe von Abtreibungskliniken bei Strafe zu verbieten. Der jetzt im Oberhaus eingebrachte Text von der ehemaligen Ministerin Baroness Sugg sieht eine Verurteilung im Schnellverfahren mit einer Geldstrafe vor, die „die Stufe 5 auf der Standardskala nicht überschreitet“. Geldstrafen der Stufe 5 nach Standardskala sind unbegrenzt.

Die Zustimmung im Oberhaus war lediglich durch eine sogenannte Voice Vote zustande gekommen. Bei einer Voice Vote wird nicht jede einzelne abgegebene Stimme gezählt, sondern der Vorsitzende stellt die zu behandelnde Frage an die Versammlung und bittet zunächst die dem Antrag zustimmenden Personen, ihre Zustimmung mündlich durch Rufen zu bekunden, dann als zweites die den Antrag ablehnenden Abgeordneten, ihre Ablehnung mündlich durch Rufen zu bekunden. Im Anschluss schätzt der Vorsitzende die Zahl der Rufe und das dadurch eingegangene Ergebnis.

Die SPUC sieht die Rechtsordnung durch die Entscheidung des Oberhauses nachhaltig gefährdet:

„Wir wissen, wo solche Gesetze enden. Im letzten Monat wurden zwei Menschen im Rahmen lokaler Sperrzonen verhaftet. Isabel Vaughan-Spruce wurde in Birmingham verhaftet, weil sie vor einer geschlossenen Klinik im Stillen und in Gedanken gebetet hatte. Adam Smith-Connor muss mit einer Geldstrafe rechnen, weil er, ebenfalls im Stillen, für seinen toten Sohn gebetet hat. Die Gedankenkriminalität ist im Vereinigten Königreich inzwischen sehr real. Es ist sehr enttäuschend, dass die Abgeordneten diese Warnungen ignoriert und für dieses extreme und grausame Gesetz gestimmt haben.“

Die Lebens- und Familienrechtsbewegung interessiert Sie? Bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand – abonnieren Sie unseren Newsletter! Registrieren Sie sich hier. Tägliche Nachrichten aus den deutschsprachigen Ländern und der ganzen Welt!

Die mobile Version verlassen