Zeichen gegen „Homo“-Ehe: Liechtensteiner Erzbischof sagt traditionellen Parlamentsgottesdienst ab

Die Mitglieder des Liechtensteiner Landtags sind „samt und sonders“ Katholiken, wollen aber trotzdem die „Ehe für Alle“ beschließen. Im Folgenden begründet der Erzbischof seine Absage.

Die Leichtensteiner Kathedrale St. Florin, Foto: Tom Rolvag.

Der Erzbischof von Vaduz, Wolfgang Haas, hat aus Protest gegen die vom Liechtensteiner Landtag forcierte Einführung der „Ehe für Alle“ (sic!) den traditionellen Eröffnungsgottesdienst der Landtagssessionen abgesagt. Seine Entscheidung begründete er am 10. Dezember im Vobiscum: Amtsblatt für das Erzbistum Vaduz. Die entsprechende Meldung ist auch auf dem katholischen schweizerischen Medienportal kath.ch veröffentlicht.

Demnach ergebe das Feiern des sogenannten „Heilig-Geist-Amts“ zur Eröffnung der Sessionen keinen Sinn mehr. Seine kirchenamtliche Klarstellung gegen die politische Einführung der gleichgeschlechtlichen „Ehe“ gegenüber dem Liechtensteiner Landtag, dessen Mitglieder „samt und sonders der katholischen Kirche angehören“, habe „nicht die erhoffte Wirkung erzielt“.

„Grossmehrheitlich wurde – trotz und entgegen vernunftgemässen und gesetzesrelevanten Vorgaben – die Motion zur Ausarbeitung einer entsprechenden Gesetzesvorlage an die Regierung überwiesen, also für die Einführung dieser sowohl dem natürlichen Empfinden, dem vernunftgemässen Naturrecht wie insbesondere dem christlichen Verständnis des Menschen, wie es der göttlichen Schöpfungsordnung entspricht, widersprechende Pseudo-Ehe votiert“, so der Erzbischof weiter. Eine liturgische Feier ergebe im „Hinblick auf das parlamentarische Verhalten der weit überwiegenden Mehrzahl unserer Landtagsabgeordneten in einer wesentlichen Angelegenheit der christlichen Ethik keinen Sinn mehr“.

Die Katholische Kirche lehrt bezüglich der Homosexualität im Katechismus der Katholischen Kirche unter der Ziffer 2357: „Gestützt auf die Heilige Schrift, die sie als schlimme Abirrung bezeichnet, hat die kirchliche Überlieferung stets erklärt, ‚daß die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind‘. Sie verstoßen gegen das natürliche Gesetz, denn die Weitergabe des Lebens bleibt beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen.“

Davon ausgehend lehnt die Katholische Kirche die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Beziehungen ab.

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