Zahl der Abtreibungen in Deutschland nimmt ab

Die Zahl der in Deutschland vollzogenen Abtreibungen ist im vergangenen Jahr leicht gesunken. Im Zehnjahresvergleich wurde sogar ein Rückgang von gut 10 Prozent festgestellt.

Die Anzahl der in Deutschland vollzogenen Abtreibungen ist im vergangenen Jahr leicht gesunken. Demnach wurden für das Jahr 2020 exakt 99.948 Abtreibungen gemeldet. Verglichen mit dem Jahr 2019 handelt es sich damit um einen Rückgang von 0,9 Prozent. Die Daten wurden erst kürzlich vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlicht.

Sieben von zehn Frauen (71 %), die 2020 eine Abtreibung durchführen ließen, waren im Alter zwischen 18 und 34 Jahren und rund 19 Prozent zwischen 25 und 39 Jahren. Rund 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 41 % der Frauen hatten vor der Abtreibung noch kein Kind zur Welt gebracht. 

Zehnjahresvergleich: Deutlich weniger Abtreibungen in jungen Altersgruppen

Im Vergleich zum Jahr 2010 (110 400 Abbrüche) sank die Zahl der Abtreibungen um 10,4 % beziehungsweise 10 500 Fälle. Überdurchschnittlich stark ging die Zahl in den Altersgruppen 15 bis 17 Jahre (-66,4 % bzw. 1 600 Abbrüche), 18 bis 19 Jahre (-67,1 % beziehungsweise -3 000 Abbrüche) und 20 bis 24 Jahre (-42,0 % beziehungsweise -8 000 Abbrüche) zurück. Teilweise ist diese Entwicklung darauf zurück zu führen, dass zeitgleich die Zahl der 15 bis 17-jährigen Frauen um 8,8 %, der 18- bis 19-jährigen Frauen um 13,5 % und die der Frauen im Alter von 20 bis 24 Jahren um 9,0 % gesunken ist. 

Beinahe alle Abtreibungen werden durch die Beratungsregel ermöglicht

96 % der im Jahr 2020 gemeldeten Abtreibungen wurden nach der sogenannten Beratungsregelung vorgenommen. Indikationen aus medizinischen Gründen und aufgrund von Sexualdelikten waren nur in 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch.

Artikel 2 des Deutschen Grundgesetzes (GG) spricht jedem Menschen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu. Das ungeborene Leben ist nach der Rechtsprechung des BVerfG sowie nach Auffassung der Bundesregierung Leben im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 GG.

Die Abtreibung von Kindern ist nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) in Deutschland verboten. Eine Abtreibung wird demnach mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der § 218a StGB gesteht der Mutter nach einer Abtreibung Straffreiheit zu, wenn sie sich vor der Abtreibung von einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen (Beratungsregelung). Diese Möglichkeit wird jedes Jahr zum Schaden der getöteten Kinder hunderttausendfach in Anspruch genommen. Der deutsche Steuerzahler ist gezwungen, die Kosten für Abtreibungen mit seinen Krankenkassenbeiträgen mitzubezahlen.

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