{"id":118602,"date":"2022-01-25T05:12:25","date_gmt":"2022-01-25T10:12:25","guid":{"rendered":"https:\/\/ifamnews.com\/?p=118602"},"modified":"2022-01-25T05:32:04","modified_gmt":"2022-01-25T10:32:04","slug":"vertuschte-ratzinger-benedikt-xvi","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ifamnews.com\/de\/vertuschte-ratzinger-benedikt-xvi","title":{"rendered":"Vertuschte Ratzinger (Benedikt XVI.)?"},"content":{"rendered":"\n<p>V<em>on Michael Heseman<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Die Vorw\u00fcrfe aus dem Missbrauchs-Gutachten der M\u00fcnchner Kanzlei &nbsp;Westpfahl Spilker Wastl gegen Papst Benedikt XVI. sind derart absurd und an den Haaren herbeigezogen, dass offenbar nicht einmal versucht wurde, ihren perfiden Zweck zu verbergen: Durch die Prominenz des zu Unrecht Beschuldigten vom Versagen anderer abzulenken, allen voran des amtierenden Erzbischofs von M\u00fcnchen und Freising. Und der Kirche, f\u00fcr die Ratzinger steht, also einem theozentrischen Katholizismus, den Todessto\u00df zu versetzen und an ihrer Stelle die protestantisierte, anthropozentrische Zeitgeist-Kirche des \u201esynodalen Weges\u201c zu installieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu keinem anderen Schluss kann kommen, wer die medialen \u201eSoundbites\u201c von der M\u00fcnchner Pressekonferenz in ihrem Kampagnen-Charakter durchschaut hat und sich stattdessen auf die Lekt\u00fcre des Original-Berichtes konzentriert, der ja angeblich Belege f\u00fcr die selbstbewusst in die auf sprungbereite Feindseligkeit gegen die Kirche programmierte Welt hinaus posaunten Anschuldigungen enthalten soll. Doch wer nach Beweisen, Indizien oder gar harten Fakten sucht, die den Ratzinger-Papst der L\u00fcge \u00fcberf\u00fchren k\u00f6nnten, wird ganz schnell entt\u00e4uscht. Denn in M\u00fcnchen krei\u00dften ganz gewaltig die bayerischen Berge, doch geboren wurde nur eine l\u00e4cherliche Maus, so klein, dass ihr keine r\u00f6mische Katze je nachlaufen w\u00fcrde.<\/p>\n\n\n\n<p>Nehmen wir also die vier F\u00e4lle \u2013 ganze vier von insgesamt 65 \u2013 einmal unter die Lupe, in denen dem damaligen Erzbischof von M\u00fcnchen und Freising, Joseph Kardinal Ratzinger (von 1977-1982), Versagen im Amt vorgeworfen wird \u2013 genauer gesagt, \u201enicht regelkonform beziehungsweise angemessen\u201c auf Missbrauchsf\u00e4lle reagiert zu haben. Schon hier aber droht der Fallstrick des Anachronismus, wenn Gutachter den Umgang mit Missbrauchsf\u00e4llen vor einem halben Jahrhundert nach den heutigen Ma\u00dfst\u00e4ben zu bewerten versuchen. Denn dass eine \u201eMissbrauchs-Pandemie\u201c die katholische Kirche befallen hat, ist erst eine Erkenntnis aus dem 21. Jahrhundert und es war ausgerechnet Benedikt XVI., der am vehementesten darauf reagiert und den Augiasstall ausgemistet hat. In seinem Pontifikat kam es, zumindest was Europa betrifft, zu der ersten Aufarbeitung von Missbrauchsf\u00e4llen im kirchlichen Umfeld und den bislang h\u00e4rtesten Disziplinierungsma\u00dfnahmen, von der Versetzung von 384 T\u00e4ter-Priestern in den Laienstand bis zur (erstmaligen) Zusammenarbeit mit weltlichen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden. Doch welchem Menschen kann man zum Vorwurf machen, 1977 noch nicht das Wissen und die Sensitivit\u00e4t f\u00fcr ein damals noch praktisch unbekanntes Problem besessen zu haben, \u00fcber die wir heute, 2022, verf\u00fcgen? War es nicht f\u00fcr uns alle unvorstellbar, in welche Abgr\u00fcnde die \u00dcbersexualisierung unserer Gesellschaft seit der \u201eUmwertung der Werte\u201c von 1968 auch Priesterseelen st\u00fcrzen w\u00fcrde? War die Vorstellung, es k\u00f6nne p\u00e4dophile Priester geben, nicht f\u00fcr uns alle damals undenkbar? Gab es nicht andere Erkl\u00e4rungen f\u00fcr kolportierte Ger\u00fcchte, die auf der Grundlage damaligen Wissens wahrscheinlicher erschienen? Und weisen nicht gerade Menschen von hoher pers\u00f6nlicher Integrit\u00e4t oft eine gewisse Naivit\u00e4t auf, was die Abgr\u00fcnde krimineller Seelen betrifft? Haben nicht eben darum Hochstapler und Betr\u00fcger ein so leichtes Spiel? Ganz sicher ist ein Erzbischof kein Kriminalpsychologe und l\u00e4uft Gefahr, zuerst das Gute in einem Menschen zu sehen. Die Mahnung Jesu, sich bei jeder Steinigung zur\u00fcckzuhalten und auch reum\u00fctigen T\u00e4tern eine zweite Chance zu geben, f\u00fchrt jeden Bischof beim Umgang mit Missbrauchst\u00e4tern zumindest in einen Gewissenskonflikt. Es ist also eher eine Binsenweisheit, wenn auch Benedikt XVI. in seiner Antwort auf die Fragen der Gutachter erkl\u00e4rt, es sei doch unumg\u00e4nglich, \u201edas seinerzeitige Handeln historisch richtig einzuordnen und in den damaligen zeitlichen Kontext, in die damalige Rechtslage, in den damaligen Zeitgeist und die damals herrschenden Moralvorstellungen einzuordnen.\u201c Dazu geh\u00f6rt, dass sich nur schuldig macht, wer gegen die zum Zeitpunkt seiner Verantwortung geltenden Rechtsnormen verstie\u00df. \u201eNulla culpa sine lege\u201c (\u201eKeine Schuld ohne Gesetz\u201c) ist ein juristischer Grundsatz aus dem r\u00f6mischen Recht, der auch einer M\u00fcnchner Anwaltskanzlei bekannt sein m\u00fcsste, zumindest auf der Pressekonferenz aber leider unter den Teppich gekehrt wurde. So trat die Instruktion \u201eCrimen sollicitationis\u201c, gegen die Ratzinger zwischen 1977 und 1982 versto\u00dfen haben soll, \u00fcberhaupt erst mit dem Codex Iuris Canonici von 1983 in Kraft, f\u00fcr dessen Verabschiedung kein anderer als \u2013 Joseph Kardinal Ratzinger, jetzt als Pr\u00e4fekt der Glaubenskongregation, verantwortlich zeichnete. Angewendet wurde sie sogar erst seit Ende der 1990er Jahre. Damit aber w\u00e4re zumindest gekl\u00e4rt, weshalb Ratzinger die fraglichen F\u00e4lle, wenn sie ihm \u00fcberhaupt bekannt gewesen w\u00e4ren, nicht nach Rom meldete \u2013 das war zum damaligen Zeitpunkt weder Vorschrift noch g\u00e4ngige Praxis!<\/p>\n\n\n\n<p>Doch auch sonst gibt es bei den f\u00fcnf F\u00e4llen, die man Ratzinger unterstellt, einen ziemlichen Interpretationsspielraum. Das m\u00fcssen auch die Gutachter einr\u00e4umen, ebenso wie sie sogar die genannte Anzahl der F\u00e4lle gleich wieder relativieren, w\u00f6rtlich: \u201eDavon betreffen zwei F\u00e4lle w\u00e4hrend der Amtszeit des Erzbischofs Kardinal Ratzinger ver\u00fcbte Taten und drei F\u00e4lle solche, die vor dessen Amtszeit und teilweise au\u00dferhalb des Gebiets der Erzdi\u00f6zese ver\u00fcbt wurden. Von den im Rahmen dieses Bandes behandelten F\u00e4llen hat sich der von den Gutachtern ge\u00e4u\u00dferte Verdacht in einem Fall nicht best\u00e4tigt. In dem gesondert dargestellten Fall 41 (der gesondert behandelt wird und kein Teil des eigentlichen Berichtes ist, d.Verf.) hat sich der Verdacht nur teilweise best\u00e4tigt.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Im ersten der vier F\u00e4lle \u2013 im Gutachten mit \u201eNr. 22\u201c beziffert \u2013 handelt es sich um einen Priester, der in den 1960er Jahren wegen homosexueller P\u00e4dophilie zu einer Gef\u00e4ngnisstrafe verurteilt worden war. Nach seiner Entlassung habe Ratzingers Vorg\u00e4nger, Julius Kardinal D\u00f6pfner, ihn ins Ausland versetzt. In Ratzingers Amtszeit bat er um R\u00fcckkehr in seine bayerische Heimat, um dort in den Ruhestand gehen zu k\u00f6nnen. Das wurde ihm Ende der 1970er Jahre gew\u00e4hrt. Das Gutachten unterstellt Benedikt XVI., den T\u00e4ter zu kennen, weil er&nbsp; in dessen ehemaliger Pfarrei seinen Urlaub verbracht habe und dar\u00fcber hinaus mit dessen Nachfolger bekannt sei. Zudem habe er ihm zum Ruhestand den \u201eEhrentitel \u201aPfarrer\u2018\u201c verliehen. Und eben dort fangen die Absurdit\u00e4ten an. Denn nat\u00fcrlich ist \u201ePfarrer\u201c, anders als etwa Monsignore, Apostolischer Protonotar oder Pr\u00e4lat, kein Ehrentitel, sondern eine Berufsbezeichnung. \u201ePfarrer im Ruhestand\u201c darf sich jeder Priester nennen, der einmal eine Pfarrei geleitet hat. Also hat Ratzinger ihm diese auch nicht verliehen, er war lediglich mit seiner korrekten Berufsbezeichnung angeschrieben worden, als das Erzbisch\u00f6fliche Generalvikariat ihm die Versetzung in den Ruhestand gew\u00e4hrte. Zu behaupten, Ratzinger habe sich bei seinem einmaligen Urlaub in dessen ehemaliger Pfarrei \u00fcber sein Vorleben und Strafregister schlau gemacht, ist nicht nur eine Unterstellung, sondern eine perfide Konstruktion: der besagte Urlaub fand im August 1982 statt, also ein halbes Jahr nachdem Ratzinger sein Amt als Erzbischof niedergelegt hatte, um auf Wunsch Johannes Pauls II. in Rom als Pr\u00e4fekt der Glaubenskongregation zu wirken. Selbst wenn er also \u2013 was kaum anzunehmen ist \u2013 damals etwas \u00fcber das Vorleben des T\u00e4ters erfahren h\u00e4tte, konnte es seine Handlung drei oder vier Jahre zuvor nicht beeinflusst haben. Ob Ratzinger je wusste, weshalb der Besagte im Ausland gewirkt hatte, ist mehr als fraglich. Er selbst bestreitet es vehement und es gibt keinen Grund, ihm nicht zu glauben. Es w\u00e4re aber auch kein Grund gewesen, einem Mann, der seine Strafe abgeb\u00fc\u00dft hatte und nie wieder r\u00fcckf\u00e4llig geworden war, die R\u00fcckkehr in seine Heimat und die Versetzung in den Ruhestand mit einem \u00fcblichen Standardschreiben und korrekter Anrede zu verweigern. Doch nicht einmal das hat Ratzinger getan; das Formschreiben blieb ohne die Unterschrift des Kardinals! So m\u00fcssen selbst die Gutachter zugeben, dass Benedikt XVI. \u201einsofern insgesamt als entlastet\u201c zu gelten hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Im zweiten Fall, \u201eNr. 37\u201c, war ein Priester aus der Di\u00f6zese Essen Anfang der 1970er Jahre, also vor Ratzingers Amtszeit, wegen \u201eversuchter Unzucht mit Kindern und (sexueller) Beleidigung\u201c unter Alkoholeinfluss verurteilt worden. Sein Bistum zog ihn vom Schuldienst ab und schickte ihn schlie\u00dflich zur psychiatrischen Behandlung nach Bayern. Damals glaubte man, dass sexuelle Perversionen heilbar sind, zudem in seinem Fall Alkoholmissbrauch der Ausl\u00f6ser war. Das Erzbistum M\u00fcnchen-Freising war bereit, ihm zum Zwecke der Therapie Aufnahme zu gew\u00e4hren, wobei unklar ist, wie weit man \u00fcber die Straftaten des Mannes informiert worden ist. Benedikt XVI. bestreitet ausdr\u00fccklich jedes Wissen um seine Vorgeschichte und als es hie\u00df, das sei Thema einer Sitzung der Bistumsleitung gewesen, bezweifelte er seine Teilnahme an dieser. Mittlerweile wissen wir, dass er zwar an besagter Sitzung teilgenommen hat \u2013 er selbst hat seine Aussage entsprechend korrigiert! \u2013 aber auch dort keine Einzelheiten zur Sprache kamen. W\u00e4hrend der Behandlung wohnte der Priester im lokalen Pfarrhaus, wurde vom Pfarrer mit diversen Aufgaben betraut und erledigte diese zu aller Zufriedenheit, ja er war bald sogar ziemlich beliebt. Trotzdem wurde er nach einem Jahr, wieder unter Alkohol, r\u00fcckf\u00e4llig und entbl\u00f6\u00dfte sich in der \u00d6ffentlichkeit, ohne dass man ihn erkannte oder er als Priester zu erkennen war. Daf\u00fcr wurde er von einem Gericht zu einer Haftstrafe auf Bew\u00e4hrung verurteilt und sofort aus dem Gemeindedienst entlassen, um fortan an einer privaten, also nicht-kirchlichen Wirtschaftsschule zu unterrichten, wo er sich nach Auskunft des Schulleiters tadellos verhielt. Erst lange nach Ratzingers Amtszeit, als man ihn l\u00e4ngst f\u00fcr geheilt hielt, kam es zu weiteren Verfehlungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Nun muss man festhalten, dass, so peinlich ein exhibitionistischer Akt auch ist, es w\u00e4hrend Ratzingers Amtszeit eben zu keinen \u00dcbergriffen auf Kinder oder Jugendliche kam, man ihn aber trotzdem sofort aus dem Gemeindedienst entfernte. Es gab aber keine Opfer! Und es gibt nicht den geringsten Beweis daf\u00fcr, auch nicht im Protokoll der fraglichen Sitzung, dass Kardinal Ratzinger \u00fcber seine Vorstrafen informiert war.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch hier gibt es also keinerlei Indiz f\u00fcr ein Fehlverhalten oder Vers\u00e4umnis des Erzbischofs Ratzinger. Dass er keine Erinnerung mehr an eine Sitzung hatte, die sich vor 42 Jahren ereignete, ist dem 94j\u00e4hrigen Papst wohl nachzusehen<\/p>\n\n\n\n<p>Der dritte Fall, \u201eNr. 40\u201c, entlastet Benedikt XVI. eher, als dass er ihn belastet. Ein Priester einer ausl\u00e4ndischen Di\u00f6zese und Verwandter des dortigen Bischofs war in seinem Heimatland wegen sexuellem Missbrauch von Kindern zu einer Bew\u00e4hrungsstrafe verurteilt worden. Der Bischof, sein Onkel, bem\u00fchte sich daraufhin, den T\u00e4ter zur Fortsetzung seines Studiums bzw. seiner Promotion nach M\u00fcnchen zu schicken, ein Gesuch, dem Erzbischof Ratzinger stattgab. Dabei wurde dieser auch als Kaplan in der Seelsorge eingesetzt. Als er beim Nacktbaden beobachtet wurde und sich um private Kontakte zu Ministranten bem\u00fchte, wurde ihm jede Zelebration in der Pfarrei untersagt und schlie\u00dflich seine Entlassung bewirkt.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gutachten unterstellt Erzbischof Ratzinger, freilich ohne einen einzigen Beweis oder auch nur ein Indiz, dass er von der Verurteilung des jungen Priesters im Ausland gewusst haben muss. Sehr viel wahrscheinlicher ist allerdings, dass dessen Onkel diese bewusst verschwiegen hat. Nun ist weder Nacktbaden noch das \u201eBem\u00fchen um Kontakte\u201c ein sexueller Missbrauch, geschweige denn eine Straftat. Trotzdem handelte das Bistum pr\u00e4ventiv.<\/p>\n\n\n\n<p>Im vierten Fall, \u201eNr. 42\u201c, geht es um einen Priester, der beschuldigt wurde, \u201eanz\u00fcgliche Fotografien\u201c von unter 14j\u00e4hrigen M\u00e4dchen angefertigt zu haben, was sp\u00e4ter auch zu einer Verurteilung f\u00fchrte. Dar\u00fcber sei Erzbischof Ratzinger informiert worden, der entschied, den Beschuldigten fortan in einem Altenheim und einem Krankenhaus einzusetzen. Der Pfarrer, der ihn in seine Pfarrei aufnahm, lie\u00df ihn auch in der Pfarrkirche zelebrieren. Wie die Gutachter aus der erfolgten Strafversetzung ein Versagen Ratzingers oder gar \u201eGleichg\u00fcltigkeit und Desinteresse\u201c ableiten wollen, zumal nie sexuelle Handlungen mit Minderj\u00e4hrigen zur Debatte standen, bleibt offen. In der ganzen Kardinal Ratzinger betreffenden Passage des M\u00fcnchner Berichtes, auf 72 Seiten, geht es, zumindest was sein Bistum und seine Amtszeit betrifft, um keinen einzigen Fall eines sexuellen Missbrauchs. Es gab kein einziges Opfer eines solchen, weder Junge noch M\u00e4dchen, Mann oder Frau, weder minderj\u00e4hrig noch vollj\u00e4hrig. Ihm daher mangelnden Opferschutz vorzuwerfen ist geradezu absurd.<\/p>\n\n\n\n<p>Geben diese vier F\u00e4lle es her, das Lebenswerk eines der kl\u00fcgsten P\u00e4pste der Kirchengeschichte zu besch\u00e4digen? Allenfalls offenbaren sie, dass die Kirche im Umgang mit Missbrauch sensibler geworden ist, und das ist gut so. Doch gerade das war, wir sagten es bereits, das Werk Benedikts XVI. Umso absurder, umso perfider, den Aufkl\u00e4rer jetzt in eine Ecke mit den Vertuschern zu stellen!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was wirklich in dem M\u00fcnchner Missbrauchs-Gutachten steht. 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