Einem verurteilten Vergewaltiger in Frankreich ist es gelungen, einen Abschiebungsbefehl abzuwenden, indem er sich als Transgender identifizierte. Mehdi F., ein 32-jähriger algerischer Migrant, wurde 2019 wegen Vergewaltigung eines Kindes unter 15 Jahren zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Im Jahr 2021 wurde eine Abschiebungsanordnung erlassen. Er stellte einen Antrag auf Asyl, der jedoch aufgrund der Schwere seines Verbrechens abgelehnt wurde. Mehdis Berufung gegen die Ablehnung des Asyls mit der Begründung, dass er in Algerien wahrscheinlich transphobisch verfolgt wird, wurde jedoch vom Nationalen Asylgerichtshof (CNDA) angenommen. Seine Anwältin, Isabelle Zribi, behauptete, Mehdi habe sich in eine Frau verwandelt. Im Wesentlichen wurde der männliche Straftäter als verletzliche Frau dargestellt, die potenziell zum Opfer werden könnte. Die potenzielle Gefahr, die Mehdi für französische Kinder darstellte, wurde zugunsten seiner „Rechte“ als Transgender-Person, die Verfolgung befürchtet, ignoriert. Der Oberste Gerichtshof Frankreichs bestätigte die Entscheidung und stellte fest, dass eine Verurteilung wegen Vergewaltigung allein rechtlich nicht die Verweigerung oder Beendigung des Flüchtlingsstatus rechtfertigen sollte. Dieser Fall hat die düstere Realität aufgezeigt, wie Gesetze manipuliert werden und zu absurden Ergebnissen führen. Dieser Fall hat die Empörung über die Weigerung Frankreichs ausgelöst, seine Bürger über Migranten und geschützte Gruppen wie angeblich „transsexuelle“ Männer zu stellen.
Verurteilter algerischer Vergewaltiger wendet Abschiebung aus Frankreich ab, indem er sich als Transgender identifiziert
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By IFN English

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