Uni Münster schützt Meinungsfreiheit, Pro-Life Professor behält Professur

Die Münsteraner Hochschule solle dem nebenberuflichen Lebensschützer die Professur entziehen, hatten linke Hochschulgruppen gefordert. Die Universität stellte sich nun aber hinter ihren Professor.

Prof. Dr. med. Cullen, Foto: Radio Horeb.

Prof. Dr. med. Paul Cullen, außerplanmäßiger Hochschulprofessor an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster und Vorsitzender des Vereins Ärzte für das Leben, wird seine Professur nicht entzogen. Das erklärte die Medizinische Fakultät der Universität Münster in einer Stellungnahme vom 26. Februar.

Eine Zusammenschluß des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) und „kritischer Mediziner*innen“ (sic!) hatte die Universitätsleitung aufgefordert, Herrn Cullen die Professur zu entziehen. Er habe sich in Bezug auf die Abtreibungsfrage und die Corona-Impfstrategie „unwissenschaftlicher, antifeministischer und antisemitischer“ Äußerungen bedient. IFamNews hatte hierzu berichtet.

Die Medizinische Fakultät der Universität Münster nahm nun Stellung zu den Äußerungen Cullens, die dieser nur außerhalb der Lehrveranstaltungen getätigt hatte, und erteilte der Forderung nach Entzug der Professur eine Absage:

„Über die Argumentationsweisen, mit denen Prof. Cullen seine Meinungen vertritt, kann man ebenso streiten wie über die Positionen selbst, die er zu den oben genannten Themen einnimmt. Das von der Rechtsordnung vorgesehene Mittel der Reaktion auf kontroverse Meinungen ist das des gesellschaftlichen Diskurses und des Streits der Meinungen und nicht die rechtliche Sanktion. Dieser Grundsatz gilt für eine große Bandbreite von Äußerungen einschließlich solcher Beiträge, die sich einer tendenziösen Gedankenführung und fragwürdigen Wortwahl bedienten. Die Meinungsäußerungsfreiheit ist konstitutiv für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung und es verbietet sich, bei der Bestimmung ihres Schutzbereichs nach „guten“ und „schlechten“ Meinungen oder ausgewogenen und unausgewogenen Begründungen zu differenzieren.“

Die Aberkennung der Bezeichnung „Außerplanmäßiger Professor“ kommt vor diesem Hintergrund nicht in Betracht. Voraussetzung für eine solche wäre wissenschaftliches Fehlverhalten, zum Beispiel eine erhebliche, fahrlässige oder vorsätzliche Falschdarstellung wissenschaftlicher Erkenntnisse; dieses ist nicht gegeben.

Auch liegen der Medizinischen Fakultät keine Belege dafür vor, dass Prof. Cullen seine privaten Ansichten in unzulässiger Weise in seine Lehre an der WWU einfließen lässt und damit Privates mit den Verpflichtungen aus der außerplanmäßigen Professur vermischt.“

Prof. Cullen erklärte in einem ebenfalls am 26. Februar veröffentlichten Statement, er freue sich, dass die Medizinische Fakultät die Prinzipien der Vielfalt, Offenheit und Meinungsfreiheit im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung heranziehe und der „Cancel-Culture“ klar widerspreche. Prof. Cullen schreibt weiter:

„Ich stehe weiter jedem für einen wissenschaftlichen Diskurs über meine Meinungen zur Verfügung. Auch dem Asta, der gar nicht diskutieren, sondern andere Meinungen lieber von der Uni verbannen will. In meiner Vorlesung wird es allerdings auch weiterhin nicht um Lebensrechtsfragen gehen, sondern wie bisher um Diabetes mellitus und Fettstoffwechsel.“

Prof. Cullen dankte allen Unterstützern: „Unser gemeinsamer Erfolg gilt nicht nur der Meinungsfreiheit, sondern auch dem Recht auf Leben in allen Phasen der menschlichen Existenz.“

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