Die Kommission für Behindertenrechte der Vereinten Nationen (United Nations, UN) hat Frankreich für seinen Umgang mit behinderten Menschen gerügt.
Die UN-Kommission überprüft regelmäßig die Implementierung des Abkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und hatte Mitte September seinen Bericht über Frankreich und das ostafrikanische Dschibuti vorgelegt.
Im Hinblick auf Frankreich äußerten sich die Experten besorgt über die Abwertung von Menschen mit Behinderungen durch behindertenfeindliche Politiken und Praktiken wie das pränatale genetische Screening auf fötale Beeinträchtigungen, einschließlich Down-Syndrom und Autismus. Der Ausschuss empfahl dem Vertragsstaat, Strategien auf der Grundlage des Menschenrechtsmodells von Behinderung umzusetzen, um negative Stereotypen zu beseitigen, die Menschen mit Behinderungen herabsetzen.
Der Ausschuss stellte fest, dass die körperliche und geistige Unversehrtheit von Menschen mit Behinderungen in Frankreich weiterhin durch verschiedene Formen von Gewalt beeinträchtigt wird. Dazu gehören Zwangssterilisation, Zwangsabtreibung und nicht einvernehmliche medizinische Eingriffe an intersexuellen Menschen. Der Ausschuss stellte auch fest, dass die Praktiken der Einzelhaft, der Zwangsmedikation und der “Intensivbehandlung”, einschließlich der Elektrokonvulsionstherapie, nach wie vor Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen haben, die sich noch in Einrichtungen befinden, darunter auch Kinder und autistische Personen. Der Ausschuss forderte den Vertragsstaat auf, Mechanismen wie die unabhängige Überwachung und die gerichtliche Überprüfung zu verstärken, um alle Formen der Misshandlung zu verhindern. Er forderte Frankreich außerdem auf, die Heimunterbringung zu beenden und Kinder mit Behinderungen, die sich noch in Einrichtungen befinden, vor einer Übermedikation zu schützen.
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